Medienmitteilung der Luzerner Polizei

Luzern, 20. Mai 2020

«Min. 2 Meter – max. 5 Personen»: Die Covid-19-Massnahmen gelten weiterhin

In einer Videobotschaft appelliert Regierungspräsident Paul Winiker gemeinsam mit der Luzerner Polizei an die Einhaltung der Covid-19-Massnahmen: https://youtu.be/CxDnBzM6GVM
Kanton Luzern
 
Das verlängerte Auffahrtswochenende und die Wetterprognosen dürften viele Luzernerinnen und Luzerner in den nächsten Tagen nach draussen locken. Die Luzerner Polizei weist darauf hin, dass die Covid-19-Massnahmen weiterhin gelten und diese von den Ordnungskräften auch entsprechend kontrolliert werden.
 
In den letzten Wochen hat der Bundesrat einige Massnahmen aus der Covid-19-Verordnung wieder gelockert. So dürfen beispielsweise seit dem 11. Mai 2020 wieder Verkaufsgeschäfte und Restaurants geöffnet sein. Die Lockerungen führten am letzten Wochenende auch im Kanton Luzern teilweise zu Situationen, bei denen sehr viele Menschen auf engem Raum zusammenkamen.
 
Die Luzerner Polizei und der Luzerner Justiz- und Sicherheitsdirektor, Regierungspräsident Paul Winiker, weisen darauf hin, dass die Bestimmungen betref-fend Social Distancing (min. 2 Meter Abstand) und Menschenansammlungen (max. 5 Personen) nach wie vor gelten. Die Polizei appelliert an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und bittet, diese Bundesvorgaben einzuhalten. Mit einem verstärkten Aufgebot wird die Luzerner Polizei auch in den nächsten Tagen im öffentlichen Raum die Einhaltung der Verordnung kontrollieren und nötigenfalls Verstösse mit Ordnungsbussen oder Verzeigungen ahnden.
 
Rund 100 Fahrzeuge sichergestellt
Ausserdem wird die Luzerner Polizei auch erhöhte Präsenz im Strassenverkehr markieren. In den letzten Wochen hat die Luzerner Polizei gegen 100 Fahrzeuge kontrolliert und sichergestellt, die technisch so massiv abgeändert worden waren, dass diese nicht mehr den technischen Anforderungen gemäss Strassenverkehrsgesetz entsprachen. Ebenfalls wurden Fahrzeuglenker angehalten, welche durch ihre unverhältnismässig starke Beschleunigung mit quietschenden Reifen oder ihr absichtliches Hochdrehen der Motoren auffielen. Diese wurden an die Staatsanwaltschaft Luzern verzeigt. Auch in den kommenden Tagen wird die Luzerner Polizei auf solche Fahrzeuge sowie auf das beschriebene Fahrverhalten ein spezielles Augenmerk legen.

Kontakt

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Chef Kommunikation
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