Revision Raumplanungsgesetz - 1. Etappe (RPG 1)

In verschiedenen Kantonen und Gemeinden sind die Bauzonen zu gross. Das führt dazu, dass Gebäude oft weitab von den Ortszentren erstellt werden. Damit wächst die Zersiedelung. Um dies zu ändern, wurde das Raumplanungsgesetz revidiert. Es bremst Landverschleiss und Bodenspekulation: Zu grosse Bauzonen werden verkleinert, bestehende Baulandreserven besser genutzt. Das garantiert eine kompaktere Siedlungsentwicklung, schont die Landschaft und hält die Schweiz als Wohn- und Arbeitsort attraktiv.

Bundesrat setzt revidiertes Raumplanungsgesetz in Kraft

Der Bundesrat hat beschlossen, das teilrevidierte Raumplanungsgesetz und die revidierte Raumplanungsverordnung auf den 1. Mai 2014 in Kraft zu setzen. Die Revision sieht Massnahmen gegen die Zersiedelung vor, lockert die Bedingungen zur Errichtung von Solaranlagen und präzisiert die Bestimmungen zur Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone.

Bauzonendimensionierung und Solaranlagen 

Mit der neuen Raumplanungsverordnung, den dazugehörigen technischen Richtlinien zu den Bauzonen sowie einer Ergänzung des Leitfadens für die kantonale Richtplanung wird die vom Volk am 3. März 2013 angenommene Revision des Raumplanungsgesetzes umgesetzt. Diese drei Instrumente sollen vor allem der Lenkung der Siedlungsentwicklung nach innen dienen. Gleichzeitig wird die Erstellung von Solaranlagen unter bestimmten Voraussetzungen bewilligungsfrei.

Ergänzung des Leitfadens Richtplanung (E-LRP) (PDF, 290 kB, 10.03.2014)Zur Förderung und Weiterentwicklung der Richtplanung in den Kantonen hat der Bund einen Leitfaden herausgeben, der nach Artikel 8 der Raumplanungsverordnung (RPV) auch Aussagen mit Richtliniencharakter enthält.

Hintergrunddokumentation zur Bauzonendimensionierung

Die Ausscheidung von Bauzonen liegt grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Der Bund macht insbesondere Vorgaben zur maximalen Grösse der Bauzonen. Ein wichtiger Wert bei der Beurteilung der Grösse der Bauzonen eines Kantons ist die Auslastung. Nachfolgend finden sich eine Musterrechnung, die auf den statistischen Zahlen von 2012 basiert, sowie weitere Grundlagendokumente, auf die in den oben aufgeführten Ausführungsinstrumenten verwiesen wird.

Auslastung Wohn-, Misch- und Zentrumszonen: Musterberechnung Bund für die Periode 2012-2027 (PDF, 74 kB, 01.01.2012)Daten aus der Bauzonenstatistik, aus STATPOP und STATENT, Stand 31.12.2011 bzw. 01.01.2012

Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone

Mit der revidierten Raumplanungsverordnung werden die vom Parlament am 22. März 2013 beschlossenen Bestimmungen zur Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone präzisiert. Ziel ist es, die Pferdehaltung für landwirtschaftliche Gewerbe wie auch für die in der Landwirtschaftszone betriebene Hobbytierhaltung zu erleichtern.

Art. 16a bis und 24e RPG

Art. 34b und 42b RPV

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