Gesetzgebung Covid-19

Die Covid-Gesetzgebung wurde mit dem Ziel erlassen, das Coronavirus einzudämmen und die Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Seit der Rückkehr in die normale Lage wurden die landesweiten Massnahmen aufgehoben.

Verordnungen

Covid-19-Verordnung 3

Änderung vom 21. Dezember 2022


Covid-19-Verordnung im Bereich des internationalen Personenverkehrs


Änderung vom 16. Dezember 2022



Hinweis: in der Systematischen Rechtssammlung sind auf den Seiten mit den aktuellen Verordnungen zu Covid-19 auch alle bisherigen Fassungen der Verordnung zu finden (siehe rechte Spalte: «Alle Fassungen»).

 

Erläuterungen

Erläuterungen der Covid-19-Verordnung 3

Änderung vom 21. Dezember 2022


Erläuterungen der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs

Änderung vom 16. Februar 2022


Erläuterungen der Epidemienverordnung EpV

Änderung vom 16. Dezember 2022


Erläuterungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV

Änderung vom 3. November 2021


Bisherige Fassungen der Erläuterungen

Covid-19-Gesetz

Das Covid-19-Gesetz wurde am 25.9.2020 vom Schweizer Parlament verabschiedet. Es schafft die rechtliche Grundlage, damit der Bundesrat die notverordnungsrechtlich beschlossenen Massnahmen aufrechterhalten kann, die für die Bewältigung der Covid-19-Epidemie weiterhin erforderlich sind.

Botschaft des Bundesrates vom 3. Juni 2022 zur Verlängerung und Änderungen des Covid-19-Gesetzes (provisorische Fassung)

Weiterführende Themen

Regelungen in der Krankenversicherung

Kostenübernahme medizinischer Leistungen, Tarifierung, Finanzierung

Gesetzgebung Übertragbare Krankheiten – Epidemiengesetz (EpG)

Das Epidemiengesetz soll gewährleisten, dass übertragbare Krankheiten frühzeitig erkannt, überwacht, verhütet und bekämpft werden und trägt dazu bei, Krankheitsausbrüche mit grossem Gefährdungspotenzial besser zu bewältigen.

Koordinationsorgan Epidemiengesetz (KOr EpG)

Das Koordinationsorgan Epidemiengesetz (KOr EpG) stärkt die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im Bereich der übertragbaren Krankheiten.

Letzte Änderung 20.09.2023

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Infoline Coronavirus
Tel. +41 58 463 00 00

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/gesetze-und-bewilligungen/gesetzgebung/gesetzgebung-mensch-gesundheit/gesetzgebung-covid-19.html