Mitteilung

13. Januar 2017

Kanton Luzern fördert ambulante Behandlungen

Der Kanton Luzern will unnötige stationäre Spitalbehandlungen vermeiden. Ab Juli 2017 sollen bestimmte Behandlungen und Untersuchungen, welche auf einer Liste publiziert werden, von den Spitälern ambulant durchgeführt werden. Zudem müssen die Spitäler Spitaleintritte am Vortag einer Behandlung medizinisch begründen. Diese Massnahmen korrigieren Fehlanreize im heutigen Tarifsystem und entlasten schliess-lich die Steuer- wie auch die Prämienzahler.
 
Es gibt medizinische Leistungen, die ambulant und stationär in derselben Qualität erbracht werden können. Ob ein Patient ambulant behandelt wird und am gleichen Tag wieder nach Hause gehen kann oder ob er stationär im Spital bleibt, macht aber bei den Kosten einen markanten Unterschied. Anhand von 13 ausgewählten Eingriffen hat das Beratungsunter-nehmen PriceWaterhouseCoopers PWC berechnet, dass stationär erbrachte Spitalbehand-lungen im Durchschnitt 2.3 Mal teurer sind als ambulante. Kostet eine ambulante Behandlung zum Beispiel 10'000 Franken, wird derselbe Eingriff stationär durchschnittlich mit 23'000 Franken verrechnet. Bei Patienten mit einer Privatversicherung ist der Unterschied besonders gross.
 
Unnötige Kosten vermeiden
Der Kanton Luzern möchte in Zukunft unnötige stationäre Spitalaufenthalte vermeiden und die ambulanten Behandlungen fördern. Dies entlastet auch die Steuerzahler des Kantons Luzern, da bei jedem stationären Spitalaufenthalt 55 Prozent der Kosten der obligatorischen Krankenversicherung durch den Kanton bezahlt werden.
 
Aus diesem Grund hat der Kanton Luzern eine Liste mit Behandlungen erstellt, die in Zukunft grundsätzlich ambulant durchgeführt werden sollen. Führt ein Spital eine solche Behandlung trotzdem stationär durch, beteiligt sich der Kanton Luzern nur dann an den Kosten, wenn die stationäre Behandlung medizinisch begründet werden kann. Diese neuen Massnahmen treten im Juli 2017 in Kraft. «So können wir unnötige Kosten vermeiden, ohne dass die medizinische Qualität darunter leidet, und leisten einen aktiven Beitrag, das Kostenwachstum im Gesundheitswesen einzudämmen», sagt Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf. Davon profitierten die Steuer- wie auch die Prämienzahler.
 
Sparpotential von mehreren Millionen Franken
Durch die Förderung von ambulanten Spitalbehandlungen könne der Kanton Luzern Fehlan-reize beseitigen, sagt Graf: «Bei allgemein versicherten Personen werden heute einfache Eingriffe am Knie zu etwa 97 Prozent ambulant durchgeführt. Von den privat versicherten Patientinnen und Patienten bleiben jedoch bis zu 30 Prozent nach der Operation mindestens eine Nacht im Spital. Diese Mehrkosten bezahlen wir in Zukunft nicht mehr.»
 
Gemäss Berechnungen der Dienststelle Gesundheit und Sport wären im Jahr 2015 rund 800 Spitalaufenthalte von der neuen Regelung betroffen gewesen. Wären diese Eingriffe ambu-lant statt stationär erfolgt, hätte der Kanton Luzern mehrere Millionen Franken gespart, ohne dass dadurch die Prämien angestiegen wären. Mittelfristig kann sogar von höheren Einspa-rungen ausgegangen werden, da durch den medizinischen Fortschritt sowie Prozessanpas-sungen in den Spitälern zusätzliche Eingriffe ambulant möglich sind. Die Liste der ambulant durchzuführenden Untersuchungen und Behandlungen wird jährlich durch das Gesundheits- und Sozialdepartement überarbeitet und neuen Erkenntnissen und dem medizinischen Fort-schritt angepasst. Die Liste wird publiziert unter: www.gesundheit.lu.ch
 
Eintritte am Vortag müssen neu begründet sein
Als weitere Massnahme möchte der Kanton Luzern den Anreiz unterbinden, Patientinnen und Patienten länger als aus medizinischer Sicht notwendig im Spital zu behalten. Insbesondere bei Spitaleintritten am Vortag beteiligt sich der Kanton neu an den höheren Kosten nur, wenn die Spitäler den vorzeitigen Eintritt medizinisch begründen können.
 
Die Massnahmen des Kantons Luzern werden durch die Dienststelle Gesundheit und Sport überprüft. Der Kanton Luzern führt diese Massnahmen so lange durch, wie die Einsparungen grösser sind als die dafür notwendigen Aufwendungen.
 
Anhang
Liste der betroffenen Eingriffe «ambulant vor stationär»
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Flächendeckende Gesundheitsversorgung

  • Online-Dossier Gesundheitskosten

    Warum steigen die Kosten? Wo liegen die Fehlanreize? Was unternimmt der Kanton Luzern? Alles Wichtige auf einen Blick: w w w. lu. ch/top/Gesundheit

    Kontakt

    Regierungsrat Guido Graf
    Vorsteher Gesundheits- und Sozialdepartement
    Tel. 041 228 60 81 (erreichbar am 13. Januar 2017 von 13.30 bis 14.30 Uhr)
     
    Dr. med. Christos Pouskoulas
    Leiter Gesundheitsversorgung
    Dienststelle Gesundheit und Sport
    Tel. 041 228 59 74 (erreichbar am 13. Januar 2017 ab 9 Uhr)
    christos.pouskoulas@lu.ch