Vernehmlassung zur Änderung des Spitalgesetzes (Rechtsform der kantonalen Spitalunternehmen)

Zurück zur Übersicht

Zuständiges Departement GSD
Kurzbeschreibung

Die kantonalen Spitalunternehmen Luzerner Kantonsspital (LUKS) und Luzerner Psychiatrie (lups) sollen von öffentlich-rechtlichen Anstalten in zwei Aktiengesellschaften im alleinigen Eigentum des Kantons Luzern umgewandelt werden. Dadurch sollen die Unternehmen noch enger mit anderen Anbietern zusammenarbeiten können sowie in Bezug auf Organisation und Führung transparenter und flexibler werden.

Vernehmlassung Beginn 06.02.2018
Vernehmlassungsfrist bis 15.05.2018
Aktuelle Gesetzesgrundlage Spitalgesetz SRL 800a
Unterlagen
Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen