Mitteilung

22. Oktober 2018

Kurzprotokoll Oktober-Session: Kantonsrat genehmigt Budget 2019 sowie Aufgaben- und Finanzplan 2019-2022

Der Kantonsrat hat dem Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2019-2022 und dem Voranschlag 2019 zugestimmt. Dieser sieht für nächstes Jahr einen Aufwandüberschuss von 26,25 Millionen Franken vor. In den Planjahren 2020-2022 kann der Kanton Luzern ausgeglichene Erfolgsrechnungen präsentieren
 
Am ersten Tag der Oktober-Session 2018 hat der Luzerner Kantonsrat unter anderem folgende Geschäfte behandelt.
 
- Der Luzerner Kantonsrat hat dem Budget 2019 zugestimmt. Der Voranschlag 2019 des Kantons Luzern sieht einen Aufwandüberschuss von 26,25 Millionen Franken vor – das entspricht 0,9 Prozent des betrieblichen Gesamtaufwandes von 2,9 Milliarden Franken. Die Nettoinvestitionen betragen 164,5 Millionen Franken. Die Nettoschulden belaufen sich per 31. Dezember 2019 gemäss Voranschlag auf 393,3 Millionen Franken. Der Steuerfuss des Kantons Luzern bleibt 2019 bei 1,60 Einheiten.
 
- Das Parlament hat den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2019-2022 genehmigt. In den Planjahren 2020-2022 kann der Kanton Luzern ausgeglichene Erfolgsrechnungen präsentieren (2020: +17,4 Millionen Franken; 2021: +3,6 Millionen Franken; 2022: -0,4 Millionen Franken). Zum AFP wurden 30 Bemerkungen eingereicht – zwei davon hat das Parlament überwiesen: Für die uneinbringlichen Krankenkassenprämien soll der Regierungsrat gemeinsam mit Gemeinden und Krankenkassen ein effektives, anreizbasiertes Inkassosystem suchen. Weiter sei für den AFP 2020-2023 wiederum Grundsatz 1, Umsetzungspunkt 3 des Finanzleitbildes umzusetzen. Dieser besagt, dass auf neue, nicht zwingend notwendige Leistungen zu verzichten ist, solange der kantonale Finanzhaushalt nicht im Gleichgewicht ist.
 
-Der Kantonsrat hat zwei Nachtragskredite zum Voranschlag 2018 in der Höhe von 7,1 Millionen Franken bewilligt. 4,6 Millionen Franken fallen im Aufgabenbereich Asyl- und Flüchtlingswesen an. Die Gründe dafür liegen vorwiegend in höheren Aufwendungen für mehr Asylsuchende und tieferen Erträgen. Der zweite Nachtragskredit (2,5 Millionen Franken) betrifft den Aufgabenbereich polizeiliche Leistungen. Hier wird der Personalaufwand höher ausfallen als budgetiert. Die beantragten Nachtragkredite von 7,1 Millionen Franken entsprechen 0,2 Prozent des im Voranschlag 2018 beschlossenen Aufwandes von 3,697 Milliarden Franken. Laut dem Regierungsrat können diese Mehrkosten gemäss der ersten Hochrechnung zum Jahresergebnis 2018 kompensiert werden. Insbesondere dank der doppelten Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank werde die Jahresrechnung 2018 aller Voraussicht trotz den beantragten Nachtragskrediten besser abschliessen als budgetiert. Gegenüber dem festgesetzten Voranschlag 2018 erwartet der Regierungsrat eine Verbesserung des Jahresergebnisses um 9,3 Millionen Franken.
 
-Der Kantonsrat hat die Gewerbegrenze für landwirtschaftliche Betriebe im Berggebiet gesenkt. Damit wird die Bewilligungsfähigkeit von Bauten und Anlagen zu Wohnzwecken und für nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe erhöht. Von den rund 1'500 Landwirtschaftsbetrieben im Berggebiet werden 134 Betriebe neu den Gewerbestatus erreichen (+ 9 Prozent). In vielen Fällen wirkt sich dies existenzsichernd aus. Der Kantonsrat hat der entsprechenden Botschaft in zweiter Beratung zugestimmt.
 
Die Oktober-Session des Luzerner Kantonsrats wird morgen Dienstag, 23. Oktober und am Montag, 29. Oktober 2018 fortgesetzt.
 
Die Sessionsübersicht finden Sie unter folgendem Link.
 
Anhang
Kurzprotokoll Stand 22.  Oktober 2018
Neu eröffnete parlamentarische Vorstösse

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