Vernehmlassung zum Massnahmenprogramm 2020-2024 zum Schutz vor Naturgefahren

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Zuständiges Departement BUWD
Kurzbeschreibung Gemäss § 11 des totalrevidierten Wasserbaugesetzes, das am 1. Januar 2020 in Kraft treten wird, beschliesst der Kantonsrat ein Massnahmenprogramm, das die Massnahmen an öffentlichen Gewässern bezeichnet, die in der Programmperiode geplant, ausgeführt oder fortgesetzt werden sollen. Dasselbe gilt gemäss § 17a Absatz 5 des revidierten Kantonalen Waldgesetzes für die Massnahmen zum Schutz vor Massenbewegungen. Die betroffenen Gemeinden und die interessierten Kreise können vor Verabschiedung des Massnahmenprogramms dazu Stellung nehmen.
Vernehmlassung Beginn 15.11.2019
Vernehmlassungsfrist bis 14.02.2020
Unterlagen

Einladungsschreiben
Entwurf Massnahmenprogramm 2020-2024 zum Schutz vor Naturgefahren

Auskunft Urs Zehnder, Abteilungsleiter Naturgefahren, Tel. 041 318 11 45, urs.zehnder@lu.ch
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