Mitteilung

2. Juli 2019

Regierungsrat will Erwerbsanreiz bei Alimentenbevorschussung verbessern

Elternteile, die Anrecht auf Alimentenbevorschussung für ihre Kinder haben, sollen neu ein höheres Arbeitspensum wählen können, ohne dass sie deswegen finanzielle Nachteile erfahren. Der Luzerner Regierungsrat will daher per 1. März 2020 die Teilbevorschussung einführen. Davon profitieren sollen die Kinder.
 
Kommen Elternteile ihrer Unterhaltspflicht nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig nach, bevorschusst die Wohngemeinde des Kindes die festgelegten Unterhaltsbeiträge. Bislang erhalten erwerbstätige Elternteile eine Alimentenbevorschussung für ihre Kinder nur bis zur Einkommensgrenze (Alleinerziehende mit 1 Kind: 43'000 Franken). Wird diese überschritten, entfällt der Anspruch vollständig. Ab 1. März 2020 soll ab der bestehenden Einkommensgrenze eine Teilbevorschussung gelten, d.h. der bevorschusste Betrag reduziert sich in Abhängigkeit zum zusätzlich generierten Einkommen.
 
Mit der Einführung der Teilbevorschussung wird im Kanton Luzern im Bereich der Alimentenbevorschussung der aktuell bestehende, massive Schwelleneffekt beseitigt. «Damit setzen wir die Strategie «Arbeit muss sich lohnen» auch bei der Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder um», sagt Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf. Es sind vor allem teilzeiterwerbstätige Alleinerziehende, die von der Teilbevorschussung profitieren werden. Die zusätzlichen Leistungen kommen rund 200 Kindern und Jugendlichen im Kanton Luzern zugute. «Die Förderung einer gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen fördert die berufliche Integration und verhindert wirkungsvoll eine zukünftige Sozialhilfeabhängigkeit», so Guido Graf.
 
Die Alimentenbevorschussung ist eine kommunale Aufgabe. Es ist mit einem geschätzten finanziellen Mehraufwand aller Gemeinden von rund 400'000 bis 500'000 Franken pro Jahr zu rechnen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der durch die Teilbevorschussung verbesserte Erwerbsanreiz bei den Gemeinden insgesamt zu höheren Steuereinnahmen führen wird.
 
Anhang
Botschaft
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Gestalteter Gesellschaftswandel

  • Kontakt

    Edith Lang
    Dienststellenleiterin Soziales und Gesellschaft
    Gesundheits- und Sozialdepartement
    Telefon 041 228 57 79