Mitteilung

2. September 2019

Kanton hat wieder Gestaltungsmöglichkeiten – Disziplin ist aber weiter nötig

Die Finanzpolitik des Kantons Luzern ist auf Kurs: Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat den Voranschlag 2020 mit einem Ertragsüberschuss von 19 Millionen Franken und einen Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2020 bis 2023 mit Aufwandüberschüssen zwischen 8,0 und 19,5 Millionen Franken. Das ist gegenüber dem letztjährigen Aufgaben- und Finanzplan eine erfreuliche Entwicklung. Die Regierung hat wieder mehr Luft und will gezielt mehr Mittel für die Bereiche Bildung, Sicherheit, Soziales und Verkehr einsetzen – aber sie warnt vor Übermut.
 
In den letzten Jahren konnte eine gute Ausgangslage erarbeitet werden. Die Volksentscheide zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) auf nationaler Ebene, wie zur Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR 18) auf kantonaler Ebene und das Ja des Kantonsrates zur Steuergesetzrevision 2020 verbessern und festigen die Ausgangslage zusätzlich. Ausserdem entwickeln sich die Steuereinnahmen positiv, wie die Hochrechnung 2019 und der AFP 2020-2023 zeigen. Diese Faktoren sind eine gute Basis für die Konsolidierung der Finanzsituation und für mehr Ruhe und Verlässlichkeit in der Luzerner Finanzpolitik.
 
Gegen die AFR 18 sind zwei Beschwerden vor Bundesgericht hängig. Die Urteile können finanzielle Folgen für den Kanton und die Luzerner Gemeinden haben.
 
Kanton Luzern kann wieder gestalten
Regierungsrat und Finanzdirektor Reto Wyss erklärt bei der Präsentation von AFP und Voranschlag, dass der Fokus künftig nicht mehr ausschliesslich beim Sparen liegt, sondern dass wieder mehr gestaltet werden könne. Konkret werden mehr Mittel für die dringend notwendigen Anpassungen in den Bereichen öffentliche Ordnung und Sicherheit, Bildung, soziale Sicherheit und Verkehr bereitgestellt. Im Einzelnen:
 
• Öffentliche Ordnung und Sicherheit: Die Erhöhung des Personalbestandes bei der Luzerner Polizei wird wie geplant etappiert ausgelöst. Zusätzliche Stellen werden bei der Strafverfolgung im Bereich Cyberkriminalität und bei den Gerichten infolge des neuen Unterhaltsrechts und der Zunahmen der Strafrechtsfälle geschaffen.
• Bildung: Zunahme der Schülerzahl, höhere Normkosten bei den Volksschulen, Erhöhung der Stipendiensumme um eine Million Franken und mehr Studierende sowie höhere Trägerschaftsbeiträge an die Pädagogische Hochschule Luzern und an die Hochschule Luzern.
• Soziale Sicherheit: Erhöhung der individuellen Prämienverbilligungen aufgrund des Bundesgerichtsurteils und wegen der Berücksichtigung des Gegenvorschlages zur Volksinitiative «Sichere Prämienverbilligung – Abbau verhindern» sowie Zunahme der Flüchtlinge, für welche der Kanton Luzern keinen Anspruch mehr auf eine Globalpauschale des Bundes hat. Weiter steigen die Beiträge an die sozialen Einrichtungen.
• Verkehr: Mehraufwand beim Betrieb und Unterhalt der Strassen.
 
Nicht übermütig werden
Allerdings warnte der Finanzdirektor: «Bitte jetzt nur nicht den Weg der Tugend verlassen!» Der Kanton Luzern könne seinen Finanzhaushalt langfristig und nachhaltig nur konsolidieren, wenn Regierung, Kantonsrat und Bevölkerung auf dem Weg der Tugend bleiben. Will heissen: weiterhin eine restriktive Ausgabenpolitik, gezielte Investitionen und faire Einnahmen und eine hohe Effizienz bei der Leistungserbringung. Reto Wyss sagte es in einem Bild so: «Als begeisterter Berg- und Tourengänger weiss ich, dass es für einen langen Aufstieg viel Luft braucht. Sobald es im Mittelteil etwas flacher wird, darf ich nicht übermütig werden, weil mir sonst die nötige Luft für das letzte Wegstück fehlt.» Bezogen auf die Finanzpolitik: Es braucht immer genügend Luft und Kraft, um etwa auf Massnahmen des Bundes, Konjunktur- und Zinsbewegungen, die internationale Wirtschaftsentwicklung oder andere Risiken reagieren zu können.
 
Voranschlag 2020: 19 Millionen Franken Überschuss
Der Voranschlag 2020 sieht bei einem Aufwand und Ertrag von 3,8 Milliarden Franken einen Ertragsüberschuss von 19 Millionen Franken vor. Das entspricht gegenüber dem Vorjahresbudget einer Verbesserung von 45,2 Millionen Franken. Dem Ergebnis aus der betrieblichen Tätigkeit mit einem Aufwandüberschuss von 70,9 Millionen Franken steht ein Finanzergebnis mit einem Ertragsüberschuss von 89,8 Millionen Franken gegenüber.
 
Aufgaben- und Finanzplan: Mehrwerte für die Bevölkerung
Finanzpolitisch wichtiger als ein einzelnes Budget-Jahr sind die mittelfristigen Perspektiven, die der Regierungsrat dem Kantonsrat im Aufgaben- und Finanzplan 2020–2023 unterbreitet. Der Regierungsrat hat darin die finanziellen Mittel wiederum so zurückhaltend wie möglich zugeteilt – aber getreu dem Finanzleitbild den Bereichen öffentliche Ordnung und Sicherheit, Bildung, soziale Sicherheit und Verkehr mehr Mittel zugeteilt. Diese Justierungen können insbesondere dank der erwarteten höheren Steuererträge finanziert werden. Die Summe der Ergebnisse der Erfolgsrechnungen 2019 bis 2023 ist praktisch ausgeglichen. In der langfristigen Perspektive weist das letzte Planjahr 2023 noch ein moderates Defizit aus. «Im Sinne des tugendhaften Verhaltens werden wir daran arbeiten, damit wir auch dieses Defizit wegbringen», sagte Regierungsrat Reto Wyss. Insgesamt aber freut er sich über die vertretbare Ausgangslage für den nächsten AFP. «Das ist nachhaltig positiv.»
 
Personal: nötige Korrekturen
«Der Kanton Luzern will ein attraktiver Arbeitgeber sein», erklärte Finanzdirektor Reto Wyss als oberster Personalchef und schob nach: «Damit wir das auch in Zukunft sind, wird die Regierung wie versprochen die Erhöhung der Wochenarbeitszeit beziehungsweise der Unterrichtszeit wieder aufheben.» Konkret wird die vorgenommene Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf den 1. Juli 2020 von 43,25 Stunden wieder auf 42,0 Stunden gesenkt und die Unterrichtsverpflichtung auf Beginn des Schuljahres 2020/2021 um eine Lektion reduziert. Die Regierung ist überzeugt, dass der Kantonsrat diesem Vorgehen im Rahmen der Budgetberatung folgen wird.
 
Anstieg der Nettoinvestitionen
Die Nettoinvestitionen steigen gegenüber dem Vorjahr um 19,8 Millionen Franken auf 184,4 Millionen Franken. Diese zusätzlichen Mittel fliessen vor allem in den Wasserbau. Als Folge des neuen Wasserbaugesetzes zahlen die Gemeinden und Dritte keine Beiträge mehr an den Wasserbau. Zusätzliche Mittel werden auch für die Informatik zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie und für den öffentlichen Verkehr (Verlängerung Buslinie 1 nach Ebikon, Bushubs in der Agglomeration) bereitgestellt. Bis 2023 erhöhen sich die Nettoinvestitionen um 38,8 Millionen Franken. Der Hauptanteil fliesst in die Immobilien (Zentrales Verwaltungsgebäude).
 
Tiefere Verschuldung – stabiles Ausgleichskonto
Ausdruck der erfreulichen Finanzlage des Kantons ist die Verschuldung. Die Pro-Kopf-Verschuldung sinkt weiterhin, auf 426 Franken im Jahr 2020 und steigt als Folge der höheren Nettoinvestitionen auf 952 Franken im Jahr 2023. Zum Vergleich: 2000 lag die Pro-Kopf-Verschuldung bei 7'317 Franken. Entscheidend ist weiter, dass der AFP die Vorgaben der Schuldenbremsen einhält. Erfreulich ist auch die Entwicklung des sogenannten Ausgleichskontos. Darin werden die Überschüsse aus guten Jahren geäuffnet. Damit können künftige finanzielle Schwankungen abgefedert und das Risiko für zukünftige Sparpakete reduziert werden. Im Hinblick auf absehbare grössere Herausforderungen ab dem Jahr 2024 ist die Entwicklung des Ausgleichkontos sehr wichtig. Das Ausgleichskonto liegt im Budgetjahr 2020 bei erfreulichen 241,4 Millionen Franken, stabilisiert sich und sinkt bis im Jahr 2023 auf 205,5 Millionen Franken.
 
Der AFP 2020-2023 wird vom Kantonsrat in der Oktober-Session 2019 beraten.
 
Anhang
Video
Präsentation
Botschaft
Dossier Finanzen 2019
 
Strategiereferenz:
Diese Botschaft diente der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Nachhaltigkeit.

Kontakt

Regierungsrat Reto Wyss
Finanzdirektor
Telefon: 041 228 52 01
reto.wyss@lu.ch
(erreichbar am Montag, 2. September 2019, 12.30 – 13.30 Uhr)