Mitteilung

19. Dezember 2019

Kanton dehnt die Finanzierung der Soforthilfe in Frauenhäusern aus

Die Kantone beraten Opfer von Straftaten sowie ihre Angehörigen und leisten Beiträge an die Finanzierung von Schutzunterkünften für Opfer von häuslicher Gewalt. Der Kanton Luzern setzt die Empfehlung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren um und wird ab kommendem Jahr die Finanzierung von Aufenthalten in Frauenhäusern verbessern.
 
Jährlich wenden sich gut 500 Opfer von häuslicher Gewalt neu an die Opferberatungsstelle des Kantons Luzern. Im laufenden Jahr benötigten rund 60 Frauen mit ihren Kindern Schutz in einem Frauenhaus. Die ersten Tage des Aufenthalts werden über die Opferhilfe finanziert, um die Situation der betroffenen Frauen und Kinder zu stabilisieren und eine tragfähige Anschlusslösung zu finden.
 
Wenn Frauen und ihre Kinder in einem Frauenhaus vor häuslicher Gewalt geschützt werden müssen, erlaubt das Instrument der so genannten Soforthilfe ein rasches Handeln. Diese Finanzierung ist im Kanton Luzern auf maximal 21 Tage beschränkt. Diese Beschränkung führt jährlich in gut zehn Fällen dazu, dass die Wohnsitzgemeinde die weiteren Aufenthaltstage über die wirtschaftliche Sozialhilfe finanzieren muss oder die Frauen in die gewaltgeprägte Situation zurückkehren müssen. «Die nachhaltige Stabilisierung der Opfer und der Schutz vor weiterer Gewalt sind unter den aktuellen Bedingungen nicht immer gewährleistet», sagt Regierungsrat Guido Graf.
 
Aufwand der Frauenhäuser und Gemeinden reduzieren
Der Kanton Luzern setzt auf das kommende Jahr die Empfehlung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren um und dehnt die Finanzierung der Soforthilfe auf maximal 35 Tage aus. Diese Massnahme ermöglicht eine bessere Stabilisierung und nachhaltigere Erholung der Opfer. Sie entlastet die Frauenhäuser und Gemeinden von administrativem Aufwand. Der finanzielle Mehraufwand für den Kanton wird mindestens 80'000 Franken betragen. «Der Kanton Luzern setzt damit eine erste Massnahme der Istanbul-Konvention um und entlastet die wirtschaftliche Sozialhilfe der bevölkerungsreichsten Gemeinden des Kantons», sagt Regierungsrat Guido Graf. Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Sie ist in der Schweiz seit April 2018 in Kraft.
 
Weitere Informationen: w w w. opferhilfe-schweiz. ch

Kontakt

Reto Wiher
Dienststelle Soziales und Gesellschaft
Leiter Opferberatungsstelle
Telefon 041 228 74 01
(erreichbar am 19. Dezember 2019, 11 - 12 Uhr)