Aufruf an die Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter

Tierarztbesuche auf Nutztierhaltungsbetrieben
Tierarztbesuche auf Nutztierhaltungsbetrieben dürfen/müssen nach wie vor durchgeführt werden, um kranken Tieren die notwendige Hilfe bieten zu können. Die Tierärzteschaft ist jedoch darauf angewiesen, dass sie von den Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter vorgängig zum Besuch darüber orientiert werden, ob sich auf dem Betrieb:

  • kranke Personen befinden, oder solche, die mit nachweislich kranken/positiv auf Coronavirus getesteten Personen Kontakt hatten
  • Risikopersonen befinden (über 65-jährig, Personen mit Vorerkrankungen wie Herzkrankheiten, Diabetes, Bluthochdruck, Immunerkrankungen, etc.)

Nur so können sich die Tierärztinnen und Tierärzte gut auf den Besuch auf dem Betrieb vorbereiten und allenfalls Schutzmassnahmen für sich selber, aber auch für die Nutztierhalterin und den Nutztierhalter treffen.

Gang zur Tierarztpraxis
Falls Sie in der Tierarztpraxis etwas abholen (z.B. Medikamente, Futter, etc.) oder vorbeibringen möchten (z.B. Milchproben, Kotproben, etc.), rufen Sie die Praxis vorgängig an, damit diese alles Zur Abholung oder zum Empfang vorbereiten kann. Beachten Sie unbedingt auch die Verhaltensvorschriften, die die Tierarztpraxen eingeführt haben (z.B. nicht zu viele Personen in der Praxis, draussen warten, etc.).

Bitte helfen Sie auch mit, in jedem Fall die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (Hygienemassnahmen, soziale Distanz, etc.) so gut wie möglich umzusetzen.

Besten Dank im Namen der Tierärzteschaft des Kantons Luzern

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