Liquiditätsengpässe überbrücken

Aufgrund der Coronakrise kann es bei landwirtschaftlichen Betrieben zu finanziellen Engpässe kommen. Folgende Möglichkeiten sollen Sie unterstützen:

Überbrückungskredite:
Der Bund gewährt auch den Landwirtschaftsbetrieben in Corona-bedingten Liquiditätsengpässen die Möglichkeit, rasch und unkompliziert einen zinslosen Überbrückungskredit zu beantragen. Dieser ist bei der Hausbank zu beantragen und wird vom Bund abgesichert. Mehr Infos zum Vorgehen sind hier zu finden.

Gewährung von Ausfällen bei laufenden Agrarkrediten:
Bei betroffenen Betrieben kann die jährliche Abzahlungsrate je Kredit für ein Jahr gestundet werden, sofern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditempfängers oder der Kreditempfängerin aufgrund der Krise verschlechtern.

Betriebshilfedarlehen:
Mit dem zinslosen Betriebshilfedarlehen können unverschuldete finanzielle Notlagen behoben werden. Die Amortisationsdauer ist länger als beim Überbrückungskredit des Bundes. Die üblichen Rahmenbedingungen für die Gewährung von Agrarkrediten sind einzuhalten. 

Weitere Informationen finden Sie auf kreditkasse.ch

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