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Angepasstes Qualifikationsverfahren 2020: offene Fragen geklärt

Auch für Erwachsene sowie für Repetentinnen und Repetenten wird das Qualifikationsverfahren 2020 angepasst. Die Verbundpartner haben dafür berufsübergreifende Rahmenbedingungen festgelegt. Auf dieser Grundlage hat eine Arbeitsgruppe das Verfahren für die kaufmännische Grundbildung definiert und weitere Fragen geklärt.

Das aktualisierte Informationsblatt der SKKAB (Download) umfasst alle bis Ende April 2020 auf der Grundlage der Verordnung des Bundesrates und der Richtlinien des Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) getroffenen Entscheide und Vereinbarungen; diese sind bis am 16. Oktober 2020 gültig.

Gemäss den Richtlinien des Bundes wird für Repetentinnen und Repetenten, welche keine neuen Erfahrungsnoten beibringen können, für jeden nicht bestandenen Teil der Abschlussprüfung ein Fachgespräch durchgeführt. Es finden keine schriftlichen Abschlussprüfungen statt.

Für Kandidatinnen und Kandidaten die ausserhalb eines geregelten Bildungsgangs zum Qualifikationsverfahren zugelassen werden (nach Art. 32 BBV) konnte eine erwachsenengerechte Lösung realisiert werden. Sie trägt der Berufs- und Lebenserfahrung der Kandidatinnen und Kandidaten Rechnung. Es finden keine schriftlichen Abschlussprüfungen statt. Für den schulischen und den betrieblichen Teil der Abschlussprüfung wird je ein Fachgespräch durchgeführt.

Die für die Umsetzung verantwortlichen Personen erhalten so rasch als möglich weitere Erläuterungen. Zuhanden der kantonalen Prüfungsleitenden wird eine Liste mit den wichtigsten Vollzugsfragen erstellt.

Büroassistent/in EBA
Informationen zum Beruf Büroassistent/in EBA finden Sie auf der Website der IGKG Schweiz.

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