Anlässe auf Landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN)

Jugendlager, Veranstaltungen und Anlässe auf LN sind grundsätzlich ohne Kürzung der Direktzahlungen möglich, sofern

  • keine Biodiversitätsförderflächen (BFF) tangiert sind
  • bei der Hauptkultur eine normale Ernte stattfinden kann und
  • der wirtschaftliche Ertrag jenen aus der landwirtschaftlichen Nutzung nicht übersteigt.

Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (Lawa) überprüft die Beitragsvoraussetzungen bei zu starken Beeinträchtigung der LN. Werden BFF beansprucht, ist ein Fremdnutzungsgesuch einzureichen.

Hinweis: Angrenzende Waldeigentümer, Revierförster und die lokale Jagdgesellschaft sind immer frühzeitig zu informieren.

Gesuch Fremdnutzung Biodiversitätsförderfläche

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