Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat

24. Juni 2020

Höhere Beiträge zur Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener

Der Kanton Luzern unterstützt Angebote zum Erwerb und zum Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener (Lesen, Schreiben, Grundkenntnisse der Mathematik und Kompetenzen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien) im Rahmen eines neuen Konzeptes, das ab Herbst 2020 zum Tragen kommt. Der Kanton kann neu bei dieser Zielgruppe mehr als 50 Prozent der Kurskosten übernehmen. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Verordnungsänderung verabschiedet.

Änderung der Personalverordnung der Universität Luzern

Der Regierungsrat hat auf Antrag des Universitätsrates der Universität Luzern folgende Änderungen der Personalverordnung der Universität Luzern (SRL Nr. 539a) beschlossen: Neu gelten die Tätigkeiten von Professorinnen und Professoren in Angeboten der Weiterbildung der Universität Luzern als Nebentätigkeiten. Professorinnen und Professoren sind verpflichtet, die Universität Luzern über die Höhe der Entschädigungen für bewilligte Nebentätigkeiten zu informieren. Mitglieder der Institutsleitungen und der Geschäftsleitungen können nicht mehr an einem allfälligen Gewinn der Institute beteiligt werden.

Änderungen des Prämienverbilligungsgesetzes

Das Prämienverbilligungsgesetz (PVG) soll einer Teilrevision unterzogen werden. Die Änderungen haben zum Ziel, das Gesetz an das geänderte Bundesrecht anzupassen sowie die Prämienverbilligung im Kanton noch besser umzusetzen. Der Botschaftsentwurf zuhanden des Kantonsrates sieht folgende Änderungen des PVG vor:
 
- Der massgebende Stichtag für die Berechnung des Anspruchs auf Prämienverbilligung soll der 1. November des Vorjahres vor dem Jahr sein, für das ein Anspruch auf Prämienverbilligung geltend gemacht wird. Heute ist es der 1. Januar des Anspruchsjahres. Für Personen, die aus dem Ausland zuziehen, sind die persönlichen und familiären Verhältnisse zum Zeitpunkt des Zuzuges massgebend.
 
- Die Regelung der Prämienverbilligung für Personen, die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beziehen, muss an das geänderte Gesetz über die Ergänzungsleistungen des Bundes (EL-Reform) angepasst werden.
 
- Es soll eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, damit das Amt für Migration als zuständige kantonale Dienststelle dem Sozialversicherungszentrum WAS meldet, wenn sie einer Ausländerin oder einem Ausländer eine Grenzgängerbewilligung erteilt hat.
 
- Das Meldeverfahren zur Durchführung der Direktauszahlung zwischen den Krankenversicherern und dem Sozialversicherungszentrum WAS soll detaillierter geregelt werden.
 
- Die gesetzliche Regelung über die Auszahlung der Prämienverbilligung soll an die heutige Praxis angepasst werden.
 
Die Änderung soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Für die Prämienverbilligung für das Jahr 2021 soll eine Übergangsbestimmung gelten.
 
Bei der vorliegenden PVG-Teilrevision handelt es sich um eine eher «technische» Revision. Sie ist nicht zu verwechseln mit den Änderungen am Prämienverbilligungsgesetz, die sich aus dem regierungsrätlichen Gegenvorschlag zur Volkinitiative «Sichere Prämienverbilligung – Abbau verhindern» ergeben haben, und der – nach dem Beschluss des Kantonsrates vom 21. Oktober 2019 – am 1. Juli 2020 in Kraft treten wird.

Neues Mitglied in kantonaler Lehrmittelkommission

Der Regierungsrat hat Andreas Schär, Mitglied der Bildungskommission Hildisrieden und Vorstandsmitglied des Verbands Bildungskommissionen auf den 1. August 2020 in die kantonale Lehrmittelkommission gewählt. Andreas Schär übernimmt damit die Nachfolge von Christian Wehrli, der im März 2020 gestorben ist.

Wahl Präsident der Schulkommission der Kantonsschule Schüpfheim

Benedikt Küng, langjähriges Mitglied der Schulkommission der Kantonsschule Schüpfheim / Gymnasium Plus, tritt per 1. Juli 2020 die Funktion des Kommissionspräsidenten an. Er wurde vom Regierungsrat in das Amt gewählt. Benedikt Küng folgt auf Christoph Böbner, der per 30. Juni 2020 vom Präsidium zurücktritt. Benedikt Küng ist Schulleiter der Gemeinde Wolhusen.

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