Holzfeuerungen

Der Kanton Luzern fördert das Erstellen von Neuanlagen automatischer Holzfeuerungen bei der Umstellung von fossilen Energieträgern (Öl oder Erdgas) oder von Elektroheizungen (zentral oder dezentral) auf naturbelassenes Holz. Die Bezugsgrösse für die Berechnung des Förderbeitrags ist die Kessel-Nennleistung der Anlage (kWth).

Förderbeiträge

  • Stückholzfeuerungen, Pelletfeuerungen mit Tagesbehälter: 5'000 Franken
  • Automatische Holzfeuerungen bis 15 kW: 8'000 Franken
  • Automatische Holzfeuerungen 15 kWth bis 70 kWth: 5’000 Franken + 200 Fr./kWth
  • Automatische Holzfeuerungen ab 70 kWth bis 500 kWth: 300 Fr./kWth
  • Zusatzbeitrag für die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems: 6'000 Fr. + 200 Fr./kWth 

Die wichtigsten Förderbedingungen

  • Nur bei Umstellung von fossilen Energieträgern (Öl oder Erdgas) oder von Elektroheizungen auf naturbelassenes Holz. 
  • Der Förderbeitrag wird mit max. 50 W installierter Kessel-Nennleistung pro m2 Energiebezugsfläche bemessen.
  • Planung gemäss QM Holzheizwerke (Anlagen über 70 kW Feuerungswärmeleistung)

Förderbedingungen, Förderbeiträge und erforderliche Gesuchsbeilagen

Situationsanalyse Stückholzfeuerungen/automatische Holzheizungen bis 70kW

Fragen und Antworten

 

Vorgehen


WICHTIG:
Fördergesuche müssen VOR BAUBEGINN eingereicht werden. Eine nachträgliche Unterstützung von bereits ausgeführten Massnahmen ist ausgeschlossen.

  1. Informieren Sie sich über das genaue Vorgehen und klären Sie ab, ob Ihr Projekt sämtliche Förderbedingungen erfüllt.
  2. Planen Sie die Erstellung Ihrer Holzfeuerung.
    Stellen Sie dabei sicher, dass die Holzfeuerung das Qualitätssiegel von Holzenergie Schweiz trägt (Anlagen bis 70 kW) bzw., dass bereits die Planung nach den Qualitätskriterien von QM Holzheizwerke erfolgt (Anlagen über 70 kW).
  3. Reichen Sie das Fördergesuch ein.
    Gesuchsportal
    Sobald die Planung inklusive Offerten vorliegt, können Sie das Fördergesuch einreichen. Die Gesuchseingabe erfolgt auf dem Gesuchsportal.

Nach Erhalt der Förderzusage haben Sie zwei Jahre Zeit, das Projekt abzuschliessen. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Abschluss der Arbeiten und dem Einreichen der Abschlussunterlagen auf dem Gesuchportal.

Hinweis:
Ein Fördergesuch bzw. eine Förderzusage ersetzt die Meldung des Heizungsersatzes und eine allfällig notwendige Bewilligung nicht.

  

So reichen Sie ein Fördergesuch ein.

Bild Förderprogamm

Gesuch einreichen

Reichen Sie Ihr Fördergesuch elektronisch ein:
Gesuchsportal

Anleitung Gesuchserfassung und –abschluss

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Löwenplatz 11

6004 Luzern

Standort

Telefon 041 412 32 32

E-Mail


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