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SKOS Fallzahlen-Monitoring Januar 2024: Steigender Trend

Seit Beginn der Coronakrise veröffentlicht die SKOS jeden Monat die Entwicklung der Fallzahlen in der Sozialhilfe. Das Fallzahlenmonitoring der SKOS mit 36 Meldestellen zeigt den Trend zeitnah auf. Die Sozialhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) mit einer Vollerhebung liefert die detaillierten Zahlen zu verschiedenen Kriterien (Kantone und Gemeinden, Altersgruppen, Erwerbsstatus, Aufenthaltskategorie etc.) mit zeitlicher Verzögerung am Ende des Folgejahres. Die beiden Statistiken ergänzen sich somit. Die Resultate des Fallzahlenmonitorings können aufgrund des rückwirkenden Vergleichs mit der Sozialhilfestatistik als aussagekräftig bezeichnet werden. Im Vergleich zu den Zahlen des BFS hat die SKOS die Fallzahlen in den Jahren 2020 (+0,47 Indexpunkte) und 2021 (+1,2 Indexpunkte) leicht überschätzt und in 2022 (-0,22 Indexpunkte) leicht unterschätzt.

Die sich in Umsetzung befindende Modernisierung der Sozialhilfestatistik des BFS sieht eine erhöhte Aktualität der publizierten Informationen auf der Basis monatlicher Daten vor. Die erste Publikation der modernisierten Daten ist für das Jahr 2026 geplant. Bis zu diesem Zeitpunkt publiziert die SKOS ihr Fallzahlenmonitoring.

Aktuelle Situation (Stand Januar 2024)

Gesamtschweizerisch liegen die Fallzahlen Ende Januar 2024 weiterhin unter dem Niveau des Durchschnittsmonats 2019 bei 93 Prozentpunkten (PP): Gegenüber dem Vormonat stieg die Zahl der Fälle um 0,4 PP. Die Differenz bezieht sich auf den bereinigten Vormonats-Wert.

Im Vergleich zum Niveau des Durchschnittsmonats 2019liegen die Fallzahlen in der Romandie um 1,2 PP und in der Zentralschweiz um 1,7 PP höher. In den anderen Regionen liegen die Fallzahlen unter dem Durchschnittsmonat 2019: In der Nordwestschweiz 13,2 PP, in der Ostschweiz 13,1 PP und im Tessin 9,3 PP.

Die Fallzahlen sind entgegen den Befürchtungen während der Pandemie nicht gestiegen und liegen seit Sommer 2021 gesamtschweizerisch unter dem Durchschnitt 2019. Den Grund dafür sieht die SKOS in den vorgelagerten Sozialwerken (Taggelder ALV, Kurzarbeit, Corona-Erwerbsersatz), die während der Krise ausgebaut wurden, und in der positiven wirtschaftlichen Entwicklung. Zudem wird eine Zunahme beim Nichtbezug von Sozialhilfe vermutet. Mögliche Gründe dafür sind die verschärften ausländerrechtlichen Bestimmungen, die Stigmatisierung von Sozialhilfebeziehenden und die Verpflichtung zur Rückerstattung, die in einigen Kantonen weitergeht als in den SKOS-Richtlinien empfohlen.

Bezüglich der Prognose der zukünftigen Zahlen des BFS, geht die SKOS davon aus, dass die Fallzahlen 2023 im Jahresdurchschnitt  leicht unter dem Niveau von 2022 liegen werden bei gleichbleibender Sozialhilfequote von 2,9%. Für 2024 geht die SKOS von stabilen Fallzahlen aus.  Indikatoren dafür sind die tiefe Arbeitslosenquote und der ausgetrocknete Arbeitsmarkt. Was die Kosten betrifft, rechnet die SKOS mit einem Anstieg der Sozialhilfeausgaben von jährlich 2,4% in den Jahren 2023 und 2024. Grund dafür sind die steigenden Mietzinsen und Krankenkassenprämien, die Anpassung des Grundbedarfs von 1006 auf 1031 Franken sowie die allgemeine Teuerung.

Methode

Methode

Das Fallzahlenmonitoring beruht auf Daten aus den bestehenden Reportings der Sozialdienste. Diese Reportings sind vergleichbar, stützen sich aber nicht immer auf die gleichen Definitionen ab. Die Übereinstimmung mit den Definitionen des BFS kann nicht gewährleistet werden.

Es beteiligen sich kantonale, regionale und kommunale Sozialdienste aus der ganzen Schweiz. Es sind alle Landesteile sowie städtische und ländliche Regionen vertreten. Die Repräsentativität im wissenschaftlichen Sinn ist eingeschränkt, da auf eine zufällige Auswahl der Sozialdienste verzichtet wurde. Insgesamt repräsentieren die Teilnehmenden 54 % der Sozialhilfebeziehenden in der Schweiz. Folgende Sozialdienste nehmen am Monitoring teil:

Die beteiligten kantonalen, regionalen und kommunalen Sozialdienste sind aus der ganzen Schweiz. Es sind alle Landesteile sowie städtische und ländliche Regionen vertreten. Die Repräsentativität im wissenschaftlichen Sinn ist eingeschränkt, da auf eine zufällige Auswahl der Sozialdienste verzichtet wurde. Insgesamt repräsentieren die Teilnehmenden 58 Prozent der Sozialhilfebeziehenden in der Schweiz. Folgende Sozialdienste nehmen am Monitoring teil:

  • Ostschweiz: Gemeinde Herisau, Kanton Glarus, Stadt Chur, Stadt St. Gallen, Stadt Weinfelden, Stadt Winterthur, Stadt Zürich (repräsentieren 44,6 % der Sozialhilfebeziehenden der Ostschweiz)
  • Nordwestschweiz: Gemeinde Klingnau, Gemeinde Seon*, Gemeinde Reinach BL, Kanton Basel-Stadt (ohne Riehen), Stadt Bern, Stadt Biel, Stadt Olten (repräsentieren 29,6 % der Sozialhilfebeziehenden der Nordwestschweiz)
  • Tessin: Kanton Tessin (repräsentiert 100 % der Sozialhilfebeziehenden des Kantons Tessin)
  • Suisse romande: Kanton Genf, Kanton Neuenburg, Kanton Waadt**, Region Murten (repräsentieren 82,8 % der Sozialhilfebeziehenden der Suisse romande). Die monatlichen Daten des Kantons Wallis liegen seit März 2020 vor. Sie werden wegen dem fehlenden Referenzwert 2019 nicht ins Monitoring einbezogen, dienen aber der Überprüfung des Trends in der Suisse romande.
  • Zentralschweiz: Bezirk Küssnacht*, diverse Gemeinden des Kantons Zug* (Baar, Burgergemeinden, Cham, Hünenberg, Menzingen, Oberägeri, Risch-Rotkreuz, Soziale Dienste Asyl Kanton Zug, Stadt Zug, Steinhausen, Unterägeri), Gemeinde Sarnen, Gemeinde Ingenbohl, Kanton Nidwalden, Stadt Luzern (repräsentieren 41,7 % der Sozialhilfebeziehenden der Zentralschweiz)

Es wird auf die aktiven Dossiers Bezug genommen (= Unterstützungseinheit mit Auszahlung von wirtschaftlicher Sozialhilfe im erfassten Monat).

Dossiers von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich (inkl. Schutzstatus S) sind in diesem Monitoring nicht miteinbezogen.  

Die SKOS berechnet mit den Fallzahlen die Veränderungen in Form eines Index. Der Basiswert 100 entspricht dem Durchschnittsmonat des Jahres 2019. Es werden ein nationaler Index sowie ein Vergleichsindex für die fünf Landesteile erstellt (Ostschweiz mit Zürich, Nordwestschweiz, Tessin, Westschweiz und Zentralschweiz). Die Indizes werden gewichtet und berechnet aufgrund des Anteils Sozialhilfebeziehender (Sozialhilfestatistik 2019). Die Gewichtung erfolgt sowohl innerhalb eines Landesteils als auch für die ganze Schweiz.

Treffen Daten von einzelnen Sozialdiensten mit Verzögerung ein, werden die Anpassungen rückwirkend integriert und im Folgemonat publiziert.

* Die Daten für Januar 2024 sind noch nicht verfügbar. Daher werden die Daten des Vormonats verwendet.

**Technische Effekte von Zahlungen im Dezember 2023 und Januar 2024 werden im März 2024 bereinigt. Aktuell wird der Durchschnitt der provisorischen Zahlen für die Monate Dezember 2023 und Januar 2024 verwendet.

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