Mitteilung

30. November 2020

Kantonsrat: 25 Millionen Franken für coronabedingte Härtefälle in der Luzerner Wirtschaft

Der Kantonsrat will Luzerner Unternehmen, die von der Coronakrise besonders hart getroffen sind, finanziell unterstützen. Er bewilligte ohne Gegenstimme einen entsprechenden Sonderkredit von 25 Millionen Franken.
 
Für den Luzerner Kantonsrat ist die Unterstützung von Luzerner Unternehmen, die von Covid-19 hart getroffen werden, wichtig und dringlich. Er stimmte einem Dekret zu, damit im Rahmen der Härtefallregelung des Bundes so schnell wie möglich 25 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden können. Die Mittel sollen dort eingesetzt werden, wo nicht bereits andere private oder öffentliche Hilfsinstrumente greifen. Der Regierungsrat ist gegenwärtig daran, das Verfahren für die Prüfung der Gesuche zu organisieren. Die ersten Härtefallbeiträge aus diesem Sonderkredit können voraussichtlich ab Anfang Februar 2021 ausbezahlt werden.
 
Der Bund hat am 25. September 2020 mit dem Covid-19-Gesetz die Grundlage für die finanzielle Unterstützung von Unternehmen geschaffen. Das Gesetz sieht vor, dass der Bund sich an Härtefallmassnahmen für Unternehmen beteiligt, die von der Coronakrise stark betroffen sind. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Kanton die Hälfte der Finanzierung übernimmt.
 
Der Bund hat bereits in Aussicht gestellt, die Härtefallmittel auf insgesamt eine Milliarde Franken zu erhöhen. Ob in diesem Rahmen auch im Kanton Luzern zusätzliche Mittel gesprochen werden, wollen Regierung und die Mehrheit des Kantonsrates zum gegebenen Zeitpunkt prüfen. Mit diesem gestaffelten Vorgehen wird gewährleistet, dass die jetzt zur Verfügung stehenden Mittel möglichst schnell ausbezahlt werden können.
 
Prämienverbilligung: Anspruchsberechtigte werden früher informiert
Der Kantonsrat hat in erster Lesung das Prämienverbilligungsgesetz an das geänderte Bundesrecht angepasst. Stichtag für die Berechnung des Anspruchs auf Prämienverbilligung soll neu der 1. November des Vorjahres sein. Versicherte können damit früher über ihren Anspruch informiert werden. Die Änderungen sollen am 1. Juli 2021 in Kraft treten.
 
Ja zur Vereinbarung zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung
Der Kantonsrat hat den Beitritt des Kantons Luzern zur interkantonalen Vereinbarung beschlossen, welche die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung regelt. Damit soll sichergestellt werden, dass in der Schweiz genügend Ärztinnen und Ärzte ausgebildet werden. Die Vereinbarung bestimmt einen Mindestbeitrag für die Abgeltung der ärztlichen Weiterbildung an den Spitälern.
 
«Privatpflege- und Betreuungsinitiative» zurückgewiesen
Der Luzerner Kantonsrat hat die kantonale Volksinitiative «Privatpflege- und Betreuungsinitiative» an den Regierungsrat zurückgewiesen und ihn beauftragt, einen direkten Gegenvorschlag auszuarbeiten. Der Kantonsrat bejaht die Unterstützungswürdigkeit privater Pflege und Betreuung. Er hält aber den von den Initianten geforderten Steuerabzug für den falschen Ansatz, um diese unentgeltliche Arbeit zu honorieren.
 
Debatte über Schutz vor Naturgefahren
Der Kantonsrat hat das Massnahmenprogramm 2020-2024 zum Schutz vor Naturgefahren beschlossen. Das Programm legt fest, welche Massnahmen zum Schutz vor Hochwasser oder vor Massenbewegungen in der Programmperiode ab 2020 geplant, ausgeführt oder fortgesetzt werden.
 
Sämtliche Informationen finden Sie in der Sessionsübersicht auf w w w. lu. ch.
Anhang: Neu eröffnete parlamentarische Vorstösse
 

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