Landwirtschaft und Wald

Vogelgrippe

Die Vogelgrippe ist zurück

Seit Ende Oktober 2020 haben die Fälle von Vogelgrippe bei wildlebenden Wasservögeln in Nordeuropa stark zugenommen. Anfang November sind dort auch erste Fälle in Geflügelbetrieben aufgetreten. Mit dem Vogelzug hat sich das Virus nach Westen und Süden ausgebreitet. Nach mehreren Fällen in Süddeutschland wurden nun in Konstanz bei einem Schwan sowie in Radolfzell bei einer Krähe die Vogelgrippe (HPAIV) nachgewiesen. Der positiv getestete Schwan und die Krähe wurden auf deutschem Boden nahe der Schweizer Grenze tot aufgefunden. Bei beiden wurde der hochpathogene Virus-Subtyp H5 nachgewiesen. Nach aktuellem Wissensstand ist die jetzt zirkulierende Vogelgrippe nicht auf den Menschen übertragbar.

Rund um den Bodensee werden neu Kontroll- und Beobachtungsgebiete eingerichtet. Dortige Geflügelhalter/-innen sind angehalten, die entsprechenden Massnahmen zu beachten.

Vorbeugende Massnahmen überprüfen
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Vogelgrippe auch in die Schweiz kommt, ist hoch. Von Seiten der Veterinärbehörden werden die Geflügelhalter/-innen aufgefordert, vorbeugende Massnahmen zu überprüfen und wenn nötig anzupassen; insbesondere in Geflügelhaltungen mit Auslauf- und Freilandhaltung. Eine Stallhaltungspflicht wurde bis jetzt noch nicht ausgesprochen.

Meldung tot gefundener Schwäne
Für Jägerinnen und Jäger gilt, dass folgende Funde als Verdachtsfälle gemeldet und durch den Veterinärdienst beprobt werden müssen: Als abzuklärender Vogelfund gilt jeder krank oder tot aufgefundene Schwan. Ebenfalls liegt ein Abklärungsbedarf dann vor, wenn an einem Fundort innert 24 Stunden zwei oder mehr Greif- oder Wasservögel oder fünf oder mehr andere Wildvögel tot oder krank aufgefunden werden. In solchen Fällen ist mit einem kantonalen Wildhüter oder direkt mit dem Luzerner Veterinärdienst Kontakt aufzunehmen.

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