Mitteilung

16. Februar 2021

Die Luzerner Regierung beantragt dem Kantonsrat einen Zusatzkredit von 21,651 Millionen Franken für notleidende Luzerner Unternehmen

Der Luzerner Regierungsrat will mehr finanzielle Mittel für Luzerner Unternehmen, die von der Covid-19-Epidemie besonders betroffen sind, bereitstellen. Dazu beantragt er dem Kantonsrat, dem Entwurf eines Dekrets über einen Zusatzkredit von 21,651 Millionen Franken für die Erweiterung der Härtefallmassnahmen für die Luzerner Unternehmen, zuzustimmen. Das Dekret wird in der Märzsession 2021 behandelt.
 
Der Luzerner Regierungsrat beabsichtigt, die Mittel für notleidende Unternehmen aufzustocken. Am 30. November 2020 hat der Kantonsrat einen Sonderkredit von 25 Millionen Franken für Härtefallmassnahmen für Luzerner Unternehmen bewilligt. Diese Mittel sollen nun um 21,651 Millionen Franken aufgestockt werden. Mit dieser Aufstockung profitiert der Kanton Luzern von weiteren durch den Bund bereitgestellten Finanzhilfen. Zusätzlich beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat das Verhältnis zwischen Krediten und A-fonds-perdu-Beiträgen (nicht rückzahlbare Beträge) zu flexibilisieren. Im ersten Dekret vom November wurde ein Verhältnis von 9:1 definiert. Die Flexibilisierung gilt sowohl für das erste als auch das zweite Dekret.
 
Wird das Dekret vom Kantonsrat verabschiedet, summiert sich die Zahl der finanziellen Mittel für die Luzerner Härtefallmassnahmen auf rund 87 Millionen Franken. Diese setzt sich zusammen aus der ersten Härtefallunterstützung von 25 Millionen Franken, den durch den Regierungsrat bewilligten gebundenen Ausgaben von 40 Millionen Franken (A-fond-perdu-Beiträge) und dem zu behandelnden Zusatzkredit von 21,651 Millionen Franken. Wie schon beim ersten Dekret unterliegt auch das zweite Dekret dem fakultativen Referendum. Bei einer Verabschiedung durch den Kantonsrat in der Märzsession läuft die Referendumsfrist am 19. Mai 2021 ab. Erst nach Ablauf dieser 60-tägigen Frist können Gelder ausbezahlt werden.
 
Die Luzerner Regierung und der Bund haben neben diesen Unterstützungsmassnahmen bereits andere finanzielle Mittel für die Luzerner Wirtschaft und andere Bereiche zur Verfügung gestellt. Eine Übersicht über sämtliche Unterstützungsmassnahmen entnehmen Sie der angehängten Grafik. Diese zeigt alle Unterstützungsmassnahmen auf, die von Bund, Kanton und Gemeinden im Kanton Luzern umgesetzt werden.
Strategiereferenz

Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Luzern steht für Zusammenhalt
    Anhang
    Graphik «Unterstützung für Luzerner Unternehmen», Stand 4. Februar 2021

  • Kontakt

    Yasmin Kunz
    Leiterin Kommunikation
    Finanzdepartement
    Telefon 041 228 55 39
    E-Mail yasmin.kunz@lu.ch