Teilrevision Windenergie 2021ff

Anlass und Ziel

Die Energiestrategie 2050 des Bundes sieht einen schrittweisen Umbau des Energiesystems vor, u.a. durch den Bau von Windenergieanlagen. Das eidg. Energiegesetz, welches seit dem 1. Januar 2018 in Kraft ist, verpflichtet die Kantone, geeignete Gebiete für die Windkraftnutzung in ihren Richtplänen festzusetzen.

Im Juli 2020 startete der Kanton Luzern die Gesamtrevision des Kantonalen Richtplans. Dieser Prozess wird rund vier bis fünf Jahre dauern. Da im noch geltenden Richtplan 2015 nur die Planungspflicht für Windenergieanlagen enthalten ist, nicht jedoch die geeigneten Gebiete, hat sich der Kanton – auch unter Berücksichtigung des neuen übergeordneten Rechts – entschieden, parallel zur aktuell laufenden Richtplangesamtrevision das Thema Windenergie in einer vorgezogenen Teilrevision zu behandeln. Damit schafft er vor der Beendigung des Gesamtrevisionsprozesses die Rahmenbedingungen für die nachgelagerte Planung und Umsetzung von Windenergieanlagen mittels Nutzungsplanungs- und Baubewilligungsverfahren. Die Richtplan-Teilrevision wurde im 2. Quartal 2021 gestartet.

Ablauf und Vorgehen

Im Rahmen der 60-tägigen öffentlichen Auflage gemäss §13 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 29. November 2022 bis am 27. Januar 2023 konnten Private, Energieunternehmen, Gemeinden, regionale Entwicklungsträger, Parteien, Verbände und Organisationen sowie Nachbarkantone Stellung zur Richtplanteilrevision Windenergie nehmen. Es sind insgesamt 163 Stellungnahmen mit rund 1000 Anträgen und Bemerkungen eingegangen. Die Vorlage wurde überarbeitet und wo notwendig angepasst in den oben erwähnten und verlinkten Dokumenten Richtplantext sowie Richtplankarte. Die materiell wesentlichen Anträge sind im nachfolgenden Bericht in zusammenfassender Form aufgeführt.

Inhalt der Teilrevision Windenergie
Gestützt erstens auf den am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Artikel 10 des Energiegesetzes (EnG; SR 730.0), der die Kantone dazu verpflichtet, die für die Nutzung erneuerbarer Energien geeigneten Gebiete im Richtplan zu definieren, zweitens auf die grosse Bedeutung der Windkraft zur Produktion von erneuerbarer Energie sowie drittens auf das aktuelle kantonale Windenergiekonzept vom 22. Dezember 2020 wurde eine vorgezogene Richtplanteilrevision Windenergie erarbeitet und vom Bund vorgeprüft. In der Richtplanteilrevision setzt sich der Kanton Luzern das klare Ziel, im Kantonsgebiet bis 2050 250 GWh/Jahr Strom mit Windenergieanlagen zu produzieren. Zudem werden nicht nur kartografisch und tabellarisch 22 für die Windenergienutzung geeignete Gebiete definiert, sondern auch 15 bestehende bzw. konkret geplante Standorte für Windenergieanlagen dargestellt. Des Weiteren werden vier Koordinationsaufgaben mit differenzierten und eindeutigen Zuständigkeiten definiert.

Der Regierungsrat hat am 6. Juni 2023 die Richtplanteilrevision beschlossen. Der Kantonsrat hat die Botschaft 160 Teilrevision des kantonalen Richtplans betreffend Windenergie in der Oktober-Session 2023 zustimmend verabschiedet. Der teilrevidierte Richtplan bedarf anschliessend der Genehmigung durch den Bundesrat.

Konzept «Windenergie Kanton Luzern 2020»

Gemäss aktuellem Konzept Windenergie des Bundes sollen künftig im Kanton Luzern mehr als 130 GWh/Jahr produziert werden. Dies entspricht je nach Grösse der Anlagen 30 bis 60 Windenergieanlagen im Kanton Luzern.

Um die potentiellen Standorte zu ermitteln, hat der Kanton sein Windenergiekonzept aus dem Jahr 2011 überarbeitet. Eine verbesserte Datenlage sowie technische Entwicklungen bei der Herstellung und dem Betrieb von Windenergieanlagen haben es ermöglicht, neue Gebiete zu evaluieren, die vor zehn Jahren noch nicht in Betracht gezogen wurden. Im neuen Konzept «Windenergie Kanton Luzern 2020» sind deshalb 22 z.T. neue Gebiete aufgeführt, welche nun im Rahmen der Teilrevision im Richtplan festgelegt werden sollen.

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