Medienmitteilung

12. Juli 2016

Kanton sistiert Aufgaben- und Finanzreform 18

Der Verband Luzerner Gemeinden beantragt eine Sistierung der Aufgaben- und Finanzreform 18, bis die Auswirkungen des Konsolidierungsprogramms 17 bekannt sind. Die Regierung kann den Antrag aufgrund der aktuellen politischen Situation nachvollziehen und heisst ihn deshalb gut.
 
Der Regierungsrat überprüft periodisch die Staatsebenen mit dem Ziel einer effektiven und effizienten Aufgabenerfüllung. In Zusammenarbeit mit dem Verband Luzerner Gemeinden (VLG) hat er 2015 den Auftrag für eine Aufgaben- und Finanzreform (AFR18) erteilt.
 
Sistierung bis Anfang 2017
Parallel zur AFR18 laufen derzeit die Arbeiten zum Konsolidierungsprogramm 17 (KP17), das einen Sparauftrag zum Ziel hat. In den letzten Wochen zeigte sich, dass die zeitliche Überlappung der beiden Projekte die Arbeiten erheblich erschwert. Der VLG beantragt deshalb, das Projekt AFR18 zu sistieren, bis die Auswirkungen des KP17 bekannt sind. Der Regierungsrat kann die Beweggründe des VLG nachvollziehen. Der Regierung ist es zudem ein grosses Anliegen, die Weiterbearbeitung mit direkter Beteiligung der Gemeinden zu führen. Sie gibt deshalb dem Antrag statt.
 
Der Kantonsrat wird die Botschaft zum KP17 und die damit verbundenen Gesetzesänderungen voraussichtlich in der November- und Dezember-Session beraten. Nach Ablauf der Referendumsfrist können diese frühestens am 1. März 2017 in Kraft treten. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Projektorganisation AFR18 zwar bestehen, wird aber sistiert.
 
Optimierung und Entflechtung
Im Rahmen des Projekts AFR18 werden die Aufgaben des Kantons und der Gemeinden sowie ihre Zuordnung überprüft, wenn nötig optimiert und allenfalls entflochten sowie neu normiert. Das Projektteam setzt sich aus Gemeindevertretern und Gemeindevertreterinnen sowie Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung zusammen. Die Gemeindedelegation wurde vom VLG nominiert.

Kontakt

Regierungspräsident Marcel Schwerzmann
Finanzdirektor
Tel. 041 228 55 41
marcel.schwerzmann@lu.ch