Landwirtschaft und Wald

Schwarzwildvorkommen

Dezember 2017

Aktuell festgestellte Schwarzwildvorkommen (Kreise) in Rottenstärke im angrenzenden Gebiet des Kantons Aargau (mündl. Mitteilung Jagdverwaltung AG vom 01.12.2017).
Schwarzwildvorkommen Dezember 2017

Schwarzwild

Verbreitungsgebiet Dezember 2017

Die jagdlich eher ruhigen Wintermonate bieten Gelegenheit, die Schwarzwildsituation im eigenen Revier zu beobachten und sich mit den benachbarten Jagdgesellschaften und den Landwirtschaftsbetrieben im Revier zu verständigen. Ein eingespielter und aktueller Informationsaustausch gehört zum A und O des erfolgreichen Schwarzwildmanagements. 

Nach Art. 5 JSG (SR 922.0) und Art. 3bis JSV (SR 922.01) können Wildschweine vom 1. Juli bis Ende Februar bejagt werden. Wildschweine im Alter unter zwei Jahren (Frischlinge und Überläufer) dürfen ausserhalb des Waldes sogar während des ganzen Jahres bejagt werden. Weil bei Wildschweinen selbst Frischlings- oder Überläuferbachen auftreten können, richtet sich die Bejagung immer auf die geringsten Tiere. Im Merkblatt Schwarzwildjagd vom März 2016 sind wichtige Hinweise und Empfehlungen zur Schwarzwildbejagung zusammengestellt.

Stellen Sie Schwarzwild fest, nehmen Sie bitte umgehend mit uns Kontakt auf.

Sursee, 6. Dezember 2017

 

 


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