Landwirtschaft und Wald

Betriebe

Dokumente und Formulare zum Download

Merkblätter

  • Fristen Formulare Bewirtschaftung
    • Ende November des dem Beitragsjahr vorangehenden Jahres: Bewirtschafterwechsel, Mitbewirtschaftung, Personengesellschaften. Bewirtschafterwechsel welche erst nach dem 31. Dezember bis spätestens am 1. Mai gemeldet werden, sind gebührenpflichtig.
    • Keine Frist: Meldungen Hobbytierhaltung und Betriebsaufgabe
  • Fristen Betriebliche Zusammenarbeit
    • 31. August des dem Beitragsjahr vorangehenden Jahres: Anerkennung und Auflösung ÖLN-Gemeinschaften. Für ÖLN-Gemeinschaften welche, erst nach dem 31. August bis spätestens am 31. Dezember gemeldet werden, wird eine Nachmeldegebühr erhoben
    • 31. Dezember des dem Beitragsjahr vorangehenden Jahres: Betriebsanerkennung, Betriebsgemeinschaft und Betriebszweiggemeinschaft. In begründeten Fällen kann die Frist bis zum 31. Januar des Beitragsjahrs verlängert werden.
    • Keine Frist: Anerkennung Mietvertrag Stallung
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