Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft

Luzern, 17. Juni 2016

Strafuntersuchungen wegen Verdacht auf fahrlässige Tötung eröffnet

Malters - Baden
 
Der ausserkantonale Staatsanwalt, welcher den Polizeieinsatz vom vergangenen März in der Gemeinde Malters (LU) untersucht, hat nach einer ersten Voruntersuchung offiziell je eine Strafuntersuchung wegen Verdacht auf fahrlässige Tötung gegen den Kommandanten und den Leiter der Kriminalpolizei der Luzerner Polizei eröffnet. Dabei geht es darum, die Umstände der Selbsttötung einer 65-jährigen Frau zu klären.
 
Polizeieinsatz in Malters - Suizid 65-jährige Frau
Am Dienstag, 8. März 2016, 16.00 Uhr, hatte die Luzerner Polizei im Rahmen eines Strafverfahrens des Kantons Zürich den Auftrag, in Malters eine Wohnung zu durchsuchen. Eine Frau, welche sich in der Wohnung aufhielt, verweigerte der Polizei den Zutritt und schoss aus der Wohnung. Im Verlauf vom Polizeieinsatz hat sich die Frau in der Wohnung mit einer Schusswaffe das Leben genommen.
 
Ausserkantonaler Staatsanwalt führt Untersuchung gegen Einsatzverantwortliche
Der Sohn der Verstorbenen hat bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern gegen die Verantwortlichen des Polizeieinsatzes eine Anzeige u.a. wegen fahrlässiger Tötung eingereicht. Dr. iur. Christoph Rüedi wurde auf Antrag der Oberstaatsanwaltschaft Luzern vom Kantonsgericht als ausserkantonaler Staatsanwalt mit der Untersuchung beauftragt (Siehe Medienmitteilung vom 29. März 2016).
 
Untersuchung wegen Verdacht auf fahrlässige Tötung eröffnet
Staatsanwalt Christoph Rüedi hat die Voruntersuchung geführt und die Umstände der Selbsttötung abgeklärt. Dazu wurden mehrere Personen befragt. Er kommt zum Schluss, dass nach den ersten Einvernahmen ein Fehlverhalten der Verantwortungsträger des Polizeieinsatzes nicht zum Vornherein ausgeschlossen werden kann. Dabei muss noch näher untersucht werden, ob ausreichend Alternativen zum gewählten Vorgehen geprüft worden sind. Der a.o. Staatsanwalt hat nun Strafuntersuchungen wegen Verdacht auf fahrlässige Tötung gegen den Kommandanten und den Leiter der Kriminalpolizei der Luzerner Polizei eröffnet. Zweck der Untersuchung ist die detaillierte Abklärung des Polizeieinsatzes und der Frage der Verantwortlichkeit der Beschuldigten hinsichtlich des Versterbens der Frau. Es gilt die Unschuldsvermutung.
 
Hinweis an die Redaktionen
Bis zum Abschluss der Untersuchungen werden der zuständige Staatsanwalt und die Medienstelle KEINE Interview- oder Detailanfragen beantworten.
 

Kontakt

KANTON LUZERN
Simon Kopp
Kommunikationsverantwortlicher Staatsanwaltschaft Luzern
Zentralstrasse 28
6003 Luzern
Tel + 41 41 248 80 52
E-Mail simon.kopp@lu.ch