Förderprogramm Energie des Kantons Luzern

Für folgende Massnahmen erhalten Sie finanzielle Unterstützung:

  • Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich
  • Stückholzfeuerung, Pelletfeuerung mit Tagesbehälter
  • Automatische Holzfeuerung bis 70 kW Feuerungswärmeleistung
  • Automatische Holzfeuerung über 70 kW Feuerungswärmeleistung
  • Luft/Wasser-Wärmepumpen
  • Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen
  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Thermische Solaranlage
  • Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht (GEAK Plus)
  • Umfassende Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat (ohne Etappierung)
  • Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Mehrparteiengebäuden
  • Neubauten Minergie-ECO oder minimierten Treibhausgasemissionen in der Erstellung
  • Pilotprojekte Klima und Energie

Förderbedingungen

Wir bitten Sie vor der Gesuchserfassung die Förderbedingungen, Förderbeiträge und erforderliche Gesuchsbeilagen zu konsultieren.

Gesuch einreichen
Seit 1. Januar 2017 werden die Gesuche des Kantons Luzern über diese Website erfasst. Um Ihr Gesuch zu erfassen, erstellen Sie hier zunächst Ihren persönlichen Zugang. Wenn Sie bereits einen Zugang besitzen, loggen Sie sich hier direkt ein.

Abschluss einreichen
Nach einer Förderzugsage haben Sie 2 Jahre Zeit um die Massnahmen umzusetzen und hier Ihren Abschluss zu erfassen und an die zugewiesene Bearbeitungsstelle einzureichen (ausser für den Sonderbeitrag energetische Sanierungen bei Totalschaden, da braucht es keine Gesuchseingabe vor Baubeginn, nur eine Abschlussmeldung).

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Energieberatung des Kantons Luzern, energie@umweltberatung-luzern.ch, Tel. 041 412 32 32.

Weitere Informationen zu den Fördermassnahmen des Kantons Luzern finden Sie hier: energie.lu.ch

 

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