Newsletter Steuern Luzern
6 / 2018

8.2.2018

Projekt LuVal: konzeptionelle Arbeiten weit fortgeschritten

An den LuVal-Konzepten wird in verschiedenen Teilprojekten intensiv gearbeitet. Erste Konturen des neuen Schatzungswesens werden erkennbar, so bei der Schatzungsmethode und bei den Arbeitsprozessen. Auf Grund dieser Arbeiten können nun die Ausschreibung einer neuen Fachapplikation sowie das Gesetzgebungsverfahren (Vernehmlassungsbotschaft) vorbereitet werden.
 
Projektstand
Das Projekt LuVal wurde mit dem KickOff vom 26. September 2017 gestartet. Seither werden in vier Teilprojekten intensiv die konzeptionellen Grundlagen erarbeitet.
Eckwerte neue Schatzungsmethode
Die Schatzungsmethode soll deutlich vereinfacht werden, indem der Steuerwert bzw. der Mietwert einer Liegenschaft sich neu im Wesentlichen aus folgenden Komponenten zusammensetzen wird (unverbindliches Beispiel Einfamilienhaus, alle Zahlen fiktiv):
Landrichtwerte sollen im GIS visualisiert werden
Die Gebäudeversicherungswerte werden dabei von der Gebäudeversicherung Luzern übernommen. Pro Gemeinde werden die notwendigen Landrichtwerte festgelegt. Diese werden im Geoinformationssystem (GIS) öffentlich zugänglich gemacht. Aus dem Steuerwert wird der Mietwert des Objekts mit einem Sollrenditesatz ermittelt. Auf diesem Mietwert wird bei Selbstnutzung wie bisher ein Einschlag von 30% gewährt.
 

Neue Arbeitsprozesse
Die künftige Arbeitsweise wurde definiert
Neu gibt es für alle Schatzungen (inklusive landwirtschaftliche Grundstücke) nur noch einen einheitlichen Arbeitsprozess. Grundlage aller Arbeiten sind korrekte und aktuelle Stammdaten, worauf das weitgehend automatisierte Bewertungsverfahren basiert. Alle Input- und Outputprozesse sind medienbruchfrei ausgestaltet. Dabei ist beispielsweise an Schnittstellen zu Umsystemen (z.B. Grundbuch), an mobile Sachmittel (z.B. Datenaufnahme bei Augenschein auf mobilen Devices) oder an die Eröffnung der Schatzungen (z.B. 14-tägliche Batch-Verarbeitungen) zu denken.
 
 
Gesetzgebungsverfahren
Die rechtlichen Grundlagen werden vereinfacht
Die neue Schatzungsmethode bzw. die neue Schatzungsorganisation wird in einer nächsten Phase in eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage verarbeitet. Ziel ist es, das Schatzungsgesetz und die Schatzungsverordnung aufzuheben und die für das Schatzungsverfahren notwendigen Bestimmungen in das Steuergesetz bzw. in die Steuerverordnung aufzunehmen. Der Start des Vernehmlassungsverfahrens ist für das 2. Quartal 2018 geplant.
 
 

Ablösung Fachapplikation
Fachapplikation: alles aus einer Hand
Aufgrund der geleisteten konzeptionellen Arbeiten können nun die Ausschreibungsunterlagen für die Ablösung der heutigen Fachapplikation erarbeitet werden. Diese bilden die Grundlage für das im Frühjahr 2018 zu startende Vergabeverfahren. Erklärtes Ziel ist es, die neue Bewertungssoftware bestmöglich, d.h. mit möglichst wenigen Schnittstellen und ohne Medienbrüche in die bestehende Systemlandschaft der Dienststelle Steuern einzubetten.
 

Kontakt

Paul Furrer, Management Services
Telefon 041 228 67 79
paul.furrer@lu.ch