Feuerungskontrolle

Die Feuerungskontrolle leistet einen Beitrag zum Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen und schützt Boden und Luft vor schädlichen oder lästigen Verunreinigungen. Gut gewartete und richtig betriebene Anlagen schonen die Umwelt und das Budget der Anlageninhaber.

Grundlage für die Feuerungskontrolle ist die Luftreinhalteverordnung (LRV) des Bundes. Mit Beschluss vom 11. April 2018 hat der Bundesrat verschiedene Bestimmungen der LRV dem heutigen Stand der Technik angepasst und die Änderungen am 1. Juni 2018 in Kraft gesetzt. Sie haben auch Auswirkungen auf die Feuerungskontrolle im Kanton Luzern.

Im Folgenden sind die Änderungen, die Zuständigkeiten sowie die neu geltenden Kontroll- und Messinhalte der Feuerungskontrolle aufgelistet.

 

 
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