Mitteilung

3. Dezember 2018

Kurzprotokoll Dezember-Session 2018: Kantonsrat vertagt Beratung der Aufgaben- und Finanzreform 18

Der Luzerner Kantonsrat hat die Beratung der Aufgaben- und Finanzreform 18 verschoben. Da verschiedene Massnahmen von anderen Vorlagen abhängig sind – etwa von der Steuervorlage 17 des Bundes (STAF) – will er mit der Behandlung zuwarten.
 
Am ersten Tag der Dezember-Session 2018 hat der Luzerner Kantonsrat unter anderem folgende Geschäfte behandelt:
 
Aufgaben- und Finanzreform 18
- Der Kantonsrat verschiebt die Beratung der Aufgaben- und Finanzreform (AFR) 18. Das Parlament hat einem Abtraktandierungsantrag zugestimmt. Das Geschäft wird im Frühjahr 2019 beraten. Mit der AFR 18 will der Kanton die Gemeinden in der Volksschule und beim Wasserbau um rund 200 Millionen Franken pro Jahr entlasten. Im Gegenzug übernehmen die Gemeinden andere Verpflichtungen vom Kanton. Zu den Kompensationsmassnahmen zählen auch Teile der kantonalen Steuergesetzrevision 2020, mit welcher der Kanton Luzern die Steuervorlage 17 des Bundes (STAF) vollzieht. Der Kantonsrat will Klarheit über ein allfälliges Referendum gegen das STAF haben, bevor er mit der Beratung der AFR 18 beginnt. Die Referendumsfrist zum STAF läuft bis zum 17. Januar 2019.
 
Bauprogramm Kantonsstrassen
- Der Kantonsrat hat dem Bauprogramm 2019-2022 für die Kantonsstrassen zugestimmt. Dieses enthält alle Bauvorhaben, die bis 2022 geplant, ausgeführt oder fortgesetzt werden sollen. Die Projekte sind nach Priorität aufgelistet (Topf A, Topf B, Topf C). Bei drei Grossprojekten – den Umfahrungen Hochdorf, Eschenbach und Wolhusen – will der Kantonsrat die Planungen intensiveren. Er beschloss, für diese Projekte zusätzlich 6,3 Millionen Franken in den Topf A zu verschieben.
 
Archivgesetz
- Die Fristen für besonders schützenswerte Personendaten werden von heute 50 auf 100 Jahre verlängert, zum Beispiel für Akten zu einem Strafverfahren. Damit kann besser sichergestellt werden, dass nach Ablauf der Schutzfrist dem Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu personenbezogenen Verwaltungsunterlagen keine überwiegenden privaten oder öffentlichen Geheimhaltungsinteressen mehr entgegenstehen. Der Kantonsrat hat der Gesetzesanpassung in zweiter Beratung zugestimmt. Weiter schafft das neue Gesetz Grundlagen für die Nutzung von Online-Datenbanken und die Archivierung von Behandlungsdokumentationen der Luzerner Psychiatrie.
 
Die Dezember-Session des Luzerner Kantonsrats wird am Dienstagvormittag, 4. Dezember 2018, fortgesetzt.
 
Die Sessionsübersicht finden Sie unter folgendem Link.
 
Anhang
Kurzprotokoll Stand 3.  Dezember 2018
Neu eröffnete parlamentarische Vorstösse

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