Medienmitteilung

26. August 2015

RUEK heisst teilrevidierten Richtplan mit Bemerkungen gut

Die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie des Luzerner Kantonsrates genehmigt die Teilrevision des Kantonalen Richtplans. Mit Bemerkungen will sie erreichen, dass die vorgenommene Einteilung der Gemeinden ausschliesslich im Richtplan Anwendung findet. Allfällige negative Auswirkungen sollen in anderen Politikbereichen kompensiert werden.
 
Die Botschaft zur Teilrevision des Kantonalen Richtplans 2009 (B144) wird von der Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK) grossmehrheitlich gutgeheissen. Die Teilrevision berücksichtigt die vom Stimmvolk im März 2013 angenommenen Änderungen des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes, notwendige Anpassungen im Zusammenhang mit dem Agglomerationsprogramm und dem revidierten Kantonalen Planungs- und Baugesetz.
 
Die RUEK ist grundsätzlich mit den festgelegten Zielen und Massnahmen der kantonalen Raumordnungspolitik einverstanden und sieht die Notwendigkeit einer raschen Anpassung, damit das Moratorium für Einzonungen aufgehoben werden kann. Es wurden zwar nicht alle Interessen berücksichtigt, aber die beantragte Rückweisung fand keine Mehrheit.
 
Einteilung soll nur für Richtplan gelten
Mit Bemerkungen will die Kommission erreichen, dass die im Richtplan vorgenommene Einteilung der Gemeinden in Kategorien ausschliesslich für den Richtplan und nicht für andere Politbereiche angewendet wird.
 
Zur Stärkung aller Regionen ist zudem die regionale Entwicklungspolitik breit und beschleunigt anzugehen. Allfällige negative Auswirkungen in der Landschaft oder in der Stadt sind in anderen Politikbereichen, namentlich in der neuen Regionalpolitik (Planungsbericht Regionalpolitik), in der Verkehrsplanung und im Rahmen des kantonalen Finanzausgleiches zu kompensieren. Es ist ein zentrales Anliegen der Kommission, dass die unterschiedlichen Entwicklungsmöglichkeiten aufgefangen und ausgeglichen werden.
 
Verschiedene Detailbemerkungen
Daneben fanden verschiedene Detailbemerkungen eine Mehrheit in der RUEK:
 
Bei der nächsten Revision ist zu prüfen, ob die Einteilung des gesamten Rottals in die Kategorie L3 angemessen ist.
Bei der Überarbeitung des Tourismusleitbilds sind die Regionalen Entwicklungsträger zwingend miteinzubeziehen.
Eine bestehende Arbeitszone soll auch bei nachgewiesenem Bedürfnis vergrössert werden können.
Die neu vorgesehene Netzwerkgruppe Innenentwicklung muss für die Erarbeitung von Know-how befristet sein und darf kein Selbstläufer werden.
Die Land- und Waldwirtschaft sind in einer frühen Phase in die Entwicklungsplanung der Landschaft (siehe Richtplan-Text Landschaft) miteinzubeziehen.
Bei Aufwertungs- und Erhaltungsmassnahmen sowie bei allfälligen neuen Wildtierübergängen im Bereich der Autobahnen ist eine kritische Nutzen-/Aufwandanalyse unter dem Blickwinkel der Verhältnismässigkeit zu machen.
 
Keine Mehrheiten fanden Bemerkungsvorschläge zu Themen ausserhalb der aktuellen Teilrevision oder im Hinblick auf eine stärkere Begrenzung der Wachstumsmöglichkeiten.
 
Baldige Feinjustierung begrüsst
Die Kommission begrüsst die Absicht, bereits in einigen Jahren zu prüfen, ob aufgrund der tatsächlichen Entwicklung Feinjustierungen am Richtplan notwendig sind. Mit der noch ausstehenden Einführung der Mehrwertabgabe steht ferner schon Bald eine erneute Richtplandiskussion an.
 
Die RUEK hat die Geschäfte unter dem Vorsitz von Josef Dissler (CVP, Wolhusen) am 17. und 24. August 2015 vorberaten. Die Vorlagen werden voraussichtlich in der Septembersession im Luzerner Kantonsrat behandelt.

Kontakt

Josef Dissler
Präsident der Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie
Telefon 079 674 80 81
josef.dissler@lu.ch