Medienmitteilung

27. August 2015

Kommission für mehr Staatsanwälte aber gegen Gesetz über die Sexarbeit

Die Kommission Justiz und Sicherheit des Luzerner Kantonsrates begrüsst einstimmig den Aufbau einer spezialisierten Abteilung Wirtschaftskriminalität in der Staatsanwaltschaft. Die Schaffung eines Gesetzes über die Sexarbeit lehnt sie dagegen knapp ab. Die Kommission hat Zweifel, dass mit der Vorlage die gesteckten Ziele erreicht werden können.
 
Die Botschaft zur Erhöhung der Zahl der Staatsanwältinnen und -anwälte zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (B 146) wird von der Kommission Justiz und Sicherheit (JSK) einstimmig gutgeheissen. Die Erhöhung um fünf Vollzeitstellen trägt der Tatsache Rechnung, dass der Staatsanwaltschaft für die Untersuchung von Fällen von Wirtschaftskriminalität zu wenige Fachkräfte zur Verfügung stehen. Nur mit dem Aufbau einer neuen spezialisierten Abteilung kann die Wirtschaftskriminalität erfolgreich bekämpft werden.
 
Die Notwendigkeit des Aufbaus einer solchen Abteilung wurde von keinem Mitglied der von Charly Freitag (FDP, Beromünster) präsidierten Kommission bestritten. Die JSK verlangte jedoch angesichts des ausdrücklichen Sparwillens des Kantonsrates Auskünfte über die Finanzierung der neu zu schaffenden Stellen. Die Botschaft des Regierungsrates schwieg sich dazu aus. Die Kommission durfte zur Kenntnis nehmen, dass mittelfristig versucht wird, den Aufbau der Abteilung Wirtschaftskriminalität dank verursachergerechten Mehrerträgen budgetneutral zu gestalten. Bereits im Voranschlag 2016 werden mehrere Hunderttausend Franken Mehrerträge eingestellt.
 
Gesetz über die Sexarbeit abgelehnt
Denkbar knapp, mit einer Stimme Unterschied, lehnte die JSK die Schaffung eines Gesetzes über die Sexarbeit (B 138) ab. Bereits ein Nichteintretensantrag wurde lediglich mit einer Stimme Differenz abgelehnt. Mit dem Gesetz über die Sexarbeit sollen die Schwarzarbeit bekämpft, die Betreiberinnen und Betreiber in die Pflicht genommen, die Arbeitsbedingungen der Sexarbeiterinnen und -arbeiter verbessert und die Bevölkerung vor Immissionen geschützt werden. Dafür sollen die Einführung einer Registrierungspflicht der Sexarbeitenden und einer Bewilligungspflicht für Indoor-Sexbetriebe, örtliche Einschränkungen der Strassensexarbeit sowie eine Verstärkung der Information und Prävention sorgen.
 
In der Beratung äusserte die JSK Zweifel daran, dass die Ziele mit dem Gesetz erreicht werden können. Auch bestand die Ansicht, Lücken könnten durch die Ergänzung bestehender Gesetze gefüllt werden. Die JSK lehnte eine ganze Reihe von Anträgen ab, welche auf eine Einschränkung des Sexgewerbes im Kanton Luzern abzielten. Auf ein positives Echo trafen lediglich der Antrag, alle Betriebe, unabhängig von ihrer Grösse, der Bewilligungspflicht zu unterstellen sowie eine Anpassung der Umschreibung des Zwecks des Gesetzes. Dieser soll nicht ausdrücklich in der Schaffung guter Rahmenbedingungen für alle Beteiligten im Bereich der Sexarbeit liegen.

Kontakt

Charly Freitag
Präsident Kommission Justiz und Sicherheit
Tel. 041 932 14 33