Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat

29. Juni 2015

Regierungsrat weist Beschwerde zur RTVG-Abstimmung ab

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat eine Beschwerde gegen die eidgenössische Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) abgewiesen. Im Kanton Luzern sind im Rahmen der Abstimmung weder bei der Vorbereitung noch bei der Durchführung oder der Kontrolle der Abstimmungsresultate Fehler oder Unregelmässigkeiten festzustellen. Es gibt damit keine begründeten Zweifel, welche zur Anordnung einer Nachzählung veranlassen.
 
Ein Luzerner Stimmbürger hatte verlangt, dass die Menge der berücksichtigten Stimmzettel kontrolliert und diese nachgezählt werden. Die Abstimmung über die RTVG-Vorlage ergab schweizweit eine Stimmendifferenz von 3696 Stimmen.

Planungsbericht Regionalpolitik: Eröffnung der Mitwirkung

Eine breit abgestützte Projektgruppe mit Vertretern des Verbands Luzerner Gemeinden (VLG), der Regionalen Entwicklungsträger (RET) und des Kantons Luzern hat den Planungsbericht Regionalpolitik erarbeitet. Der Regierungsrat ermächtigt und beauftragt das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement, vom 13. Juli bis 25. September 2015 eine öffentliche Mitwirkung zum Bericht durchzuführen. Die Behandlung im Kantonsrat ist bis spätestens Mitte 2016 geplant. Mit dem vorliegenden Planungsbericht werden die verschiedenen für die Regionalpolitik relevanten Instrumente und Politikbereiche in einen gesamtheitlichen Kontext gestellt und der Leitrahmen für die zukünftige Regionalpolitik festgelegt.

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