Medienmitteilung

14. Juli 2015

Asylinitiative: Regierungsrat beantragt erneut Ablehnung

Der Kantonsrat muss nochmals über die Volksinitiative «Für eine bürgernahe Asylpolitik» befinden. Die aus der ersten Beratung hervorgegangene Ungültigkeitserklärung betreffend Aufenthaltsdauer von Asylsuchenden wurde vom Bundesgericht aufgehoben. Der Regierungsrat beantragt in seiner Ergänzungsbotschaft erneut die Ablehnung der Initiative.
 
Mit der Volksinitiative «Für eine bürgernahe Asylpolitik» will das Initiativkomitee der SVP und der Jungen SVP diverse Bestimmungen zum Luzerner Asylwesen in der Kantonsverfassung verankern. Der Kantonsrat lehnte die Initiative im Januar 2014 jedoch ab, weil aus seiner Sicht die Anliegen der Initianten im kantonalen Recht sowie im Bundesrecht bereits geregelt sind. Zudem erklärte er die Initiative teilweise für ungültig. Konkret sah er in den Begehren, den Aufenthalt von Asylsuchenden in einer Gemeinde auf ein Jahr zu begrenzen sowie Asylzentren ausserhalb der Bauzone zu errichten, Verstösse gegen Bundesrecht.
 
Begrenzung der Aufenthaltsdauer zulässig
Gegen den Beschluss der teilweisen Ungültigkeitserklärung erhob die SVP Beschwerde beim Bundesgericht und forderte deren Aufhebung. Mit Urteil vom 4. März 2015 hiess das Bundesgericht die Beschwerde teilweise gut. Wie der Kantonsrat erachtete es die Errichtung von Asylzentren ausserhalb der Bauzone zwar ebenfalls als ungültig, die Anregung zur Begrenzung der Aufenthaltsdauer von Asylsuchenden in einer Gemeinde wurde jedoch als zulässig beurteilt. Aufgrund dieses Bundesgerichtsurteils hat der Kantonsrat inhaltlich erneut über das als gültig erachtete Begehren zu beraten.
 
Folge: Zusätzlicher Aufwand und höhere Kosten
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat in seiner Ergänzungsbotschaft nun erneut die Ablehnung der Initiative. Genügend Unterbringungsplätze für Asylsuchende zu finden, ist für den Kanton Luzern bereits heute eine sehr schwierige Aufgabe. Müssten Asylsuchende nach einem Jahr die Gemeinde wechseln, würde die Situation noch verschärft. Zudem würde ein erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand mit entsprechender Kostenfolge entstehen. Bei den Anregungen der Initianten bezüglich allgemeine Zuständigkeit im Asylwesen im Kanton und speziell bei der Unterbringung von Asylsuchenden, dem Schutz der Bevölkerung sowie der Mitsprache der Gemeinden bei der Unterbringung sieht der Regierungsrat keinen Handlungsbedarf, da diese Punkte im kantonalen Recht sowie im Bundesrecht bereits geregelt sind. Die Ergänzungsbotschaft wird voraussichtlich in der September-Session im Kantonsrat behandelt.
 
Botschaften des Regierungsrates an den Kantonsrat
 
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