Newsletter Steuern Luzern
12 / 2015 Steuer+Praxis

17.07.2015

Steuerabzüge für Expatriates

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) passt die Verordnung über den Abzug besonderer Berufskosten von vorübergehend in der Schweiz tätigen leitenden Angestellten, Spezialisten und Spezialistinnen (ExpaV) an und setzt diese auf den 1. Januar 2016 in Kraft. Künftig wird die Personengruppe der Expatriates enger definiert. So ist neu auch die vorübergehende Entsendung nicht nur für leitende Angestellte, sondern auch für Spezialisten und Spezialistinnen entscheidend. Zudem werden gewisse Abzüge, insbesondere die Reisekosten, die Wohnkosten in der Schweiz sowie die Kosten für den privaten Schulunterricht präziser definiert.
 

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