Neusaat

Newsletter Landwirtschaft
September 2015

Sehr geehrte Damen und Herren
 
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) informiert Sie monatlich über aktuelle landwirtschaftliche Themen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

Kein Maiswurzelbohrer gefangen

Mais
Die Maiswurzelbohrerfallen blieben dieses Jahr im Kanton Luzern und den angrenzenden Kantonen leer. Deshalb gibt es für 2016 keine zusätzlichen Fruchtfolgeeinschränkungen wegen dem Maiswurzelbohrer. Leider hält das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) an der Maiswurzelbohrer-Bekämpfungsstrategie fest. Ein Antrag aus dem Kanton Luzern - Wechsel von der Tilgungs- zur Eindämmungsstrategie - wurde abgelehnt. Somit besteht auch zukünftig für Betriebe, die Mais nach Mais vorsehen, keine Planungssicherheit.
 
 
 
 
 
 
Als Grund nennt das BLW die hohen Ertragsausfälle und die hohen Bekämpfungskosten mit hochwirksamen Pflanzenschutzmitteln, welche nachweislich die Funktionen des Agrarökosystems beeinträchtigen können.

Unterhalt Güterstrassen

Riss
Unterhaltsarbeiten an Güterstrassen werden idealerweise im Herbst vor dem Wintereinbruch ausgeführt. Die Unterhaltsgenossenschaften sind aufgefordert, unerlässliche Arbeiten zu tätigen: Belagsrisse vergiessen, Leitungen und Schächte spülen und örtliche Belagsschäden ausbessern. Dank einem regelmässigen und fachgerechten Unterhalt kann die Schadensentwicklung gehemmt und der Zustand von Güterstrassen langfristig erhalten werden.

Herbstweide auf Biodiversitätsförderflächen

Weide
Sofern nichts anderes vereinbart ist, darf der letzte Aufwuchs von extensiven Wiesen, wenig intensiv genutzten Wiesen sowie Uferwiesen entlang von Fliessgewässern bei günstigen Bodenverhältnissen zwischen dem 1. September und dem 30. November schonend beweidet werden. Eine Herbstweide ist somit nur über eine kurze Dauer und bei trockenen Bedingungen durchzuführen. Trittschäden sind zu vermeiden. Ein allfälliges Weideverbot auf NHG-Vertragsflächen ist auf dem Flächenverzeichnis 2015 bei jedem einzelnen Vertragsobjekt festgehalten.
 
 
 
 
Zu beachten sind auch allfällige Bewirtschaftungsanforderungen des lokalen Vernetzungsprojektes zur Herbstweide.

Personengesellschaften und AHV-Alter

Haus
In Personengesellschaften, welche einen Betrieb bewirtschaften, ist bis 2015 das Alter des jüngsten Bewirtschafters oder der jüngsten Bewirtschafterin massgebend für die Direktzahlungen. Ab 2016 werden die Direktzahlungen eines Betriebes anteilsmässig gekürzt, wenn ein Mitglied der Personengesellschaft vor dem 1. Januar 2016 das 65. Altersjahr vollendet hat. Für die Auflösung einer Personengesellschaft (z. B. Vater/Sohn- oder Tochtergemeinschaft) ist das Formular "Bewirtschafterwechsel" zu verwenden.

Mehr Formular Bewirtschafterwechsel

Die nächsten Termine

Hauptzahlung Direktzahlungen und Beiträge an Betriebe
(alle Beiträge ohne Übergangsbeitrag)
Mitte Oktober 2015
 
Schlusszahlung Direktzahlungen und Beiträge an Betriebe
(Übergangsbeitrag)
Anfang Dezember 2015
 
Zahlung Direktzahlungen und Beiträge an Sömmerungsbetriebe
Anfang Dezember 2015
 
Gesuche um Anerkennung Betriebe/Betriebsformen
bis spätestens 31. Dezember 2015
 
Meldung Bewirtschafterwechsel
bis spätestens 31. Dezember 2015
 

Kontakt

Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 925 10 00
E-Mail lawa@lu.ch