Medienmitteilung

13. Oktober 2015

Neues Luzerner Stipendiengesetz erreicht Ziele

Seit Herbst 2014 spricht der Kanton Luzern Ausbildungsbeiträge nach dem neuen Stipendiengesetz. Die Evaluation von LUSTAT Statistik Luzern nach dem ersten Jahr zeigt, dass die angestrebten Ziele mehrheitlich erreicht werden: Die Beiträge können gezielter und bedarfsgerechter ausbezahlt werden und einkommensschwache Elternhaushalte profitieren vermehrt vom neuen Verteilschlüssel.
 
Das neue Stipendiengesetz wurde im Mai 2014 vom Luzerner Stimmvolk angenommen. Es hat zum Ziel, die Stipendiengelder zielgerichteter zur Unterstützung von Aus- und Weiterbildungen einzusetzen. Möglich sollen dies ein neues, transparentes Berechnungssystem und ein verstärktes Beratungsangebot machen. Zudem können Gesuchsstellende bei Bedarf Stipendien und Darlehen von privaten Stiftungen, Einzelpersonen und Dritten erhalten.
 
Fazit der Auswertung
Das neue Gesetz ist seit einem Jahr in Kraft, nun liegt eine erste Evaluation durch LUSTAT Statistik Luzern mit folgendem Ergebnis vor und diese zeigt, dass die Ausbildungsbeiträge gezielter an Personen mit besonders hohem Bedarf ausgerichtet werden:
 
Das durchschnittliche Stipendium ist von 5200 auf 6800 Franken gestiegen.
Die Zahl der Stipendienbezüger hat sich um etwa einen Viertel auf 1500 verringert.
56 Prozent der Ausbildungsbeiträge gingen an Personen in Ausbildung, deren Eltern ein steuerbares Einkommen von unter 30‘000 Franken auswiesen (vor der Gesetzesrevision: 40 Prozent).
Personen in Ausbildung mit einem alleinerziehenden Elternteil werden klar bessergestellt, ihr Anteil am Stipendienvolumen steigt von 15 auf 40 Prozent.
Personen in Ausbildung mit eigenen Kindern erhalten im Durchschnitt doppelt so hohe Beiträge wie zuvor.
Durch die Anwendung gleicher Berechnungsgrundlagen für alle Bildungswege hat die Sekundarstufe II einen höheren Anteil erhalten.
 
Darlehensbezüge noch nicht evaluiert
Die Aufwertung der Darlehen ist gemäss der Evaluation erst im Ansatz zu erkennen. Zwar erhöhte sich zuletzt das Darlehensvolumen, doch liegen die Zahl der Bezüge, die Bezugsquote und das Gesamtvolumen noch unter den Erwartungen. Ein abschliessendes Fazit zum Darlehensbezug ist noch nicht möglich. Eine Evaluation hierzu folgt in einem Jahr.
 
Pilotprojekt mit Verein Studienaktie verlängert
Im Rahmen eines Pilotprojekts des Kantons Luzern mit dem Verein Studienaktie wurde den abgewiesenen Personen die Möglichkeit einer kostenlosen und unverbindlichen Finanzierungsberatung angeboten. Rund 20 Personen nutzten dieses Angebot, die Mehrheit konnte sich danach aufgrund eines gemeinsam erstellten Budgets selbständig finanzieren. Zurzeit sind zwölf Personen im Vermittlungsprozess für private Darlehensgeber. Um noch mehr Erfahrungswerte zu sammeln, wird das Pilotprojekt um ein Jahr verlängert.
 
 
Was hat das neue Gesetz gebracht?
Aufgrund der Evaluation zieht der Kanton Luzern nach dem ersten Jahr mit dem neuen Stipendiengesetz ein positives Fazit:
 
Die Anspruchsberechnung erfolgt nach realitätsnäheren, besser nachvollziehbaren Kriterien.
Die neuen Parameter und Prozesse sind gut akzeptiert.
Besondere Familienkonstellationen werden berücksichtigt.
Die neue Einkommensdefinition, die sich an das Gesetz der individuellen Prämienverbilligung anlehnt, führt zu den erhofften Effekten und wird als Verbesserung wahrgenommen.
Fälle mit auffallend grossen Veränderungen zum alten Recht sind plausibel und waren beabsichtigt.
Die Zahl der Beschwerden ist zwar gestiegen, sie ist aber im Verhältnis zur Zahl der abgelehnten Gesuche nachvollziehbar.
Die Gesamtsumme der ausbezahlten Stipendien ist mit 10,5 Millionen Franken unverändert, was der Vorgabe des Kantonsrats entspricht.
Die beobachteten Auswirkungen der neuen Bedarfs- und Beitragsberechnung entsprechen sehr genau den Ankündigungen in der Botschaft zur Gesetzesrevision.

Informationsangebote
Für Informationen zu Ausbildungsbeiträgen stehen Mitarbeitende der Fachstelle Stipendien jeden Donnerstag von 15.30 - 17.30 Uhr im Beratungs- und Informationszentrum für Bildung und Beruf (BIZ) an der Obergrundstrasse 51 in Luzern für persönliche Beratungen zur Verfügung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
 
Kostenlose Infoveranstaltungen zur Ausbildungsfinanzierung finden jeweils im Frühling statt und werden auf w w w. stipendien. lu. ch publiziert.
 
Wer sich für ein Stipendium interessiert, kann online auf w w w. stipendien. lu. ch mit dem Stipendienrechner berechnen lassen, ob eine Chance auf Ausbildungsbeiträge besteht.
 
Anhang
Stipendienrechner

Kontakt

Christof Spöring
Leiter Dienststelle Berufs- und Weiterbildung
Tel. 041 228 52 52
christof.spoering@lu.ch