Newsletter Steuern Luzern
18 / 2015 Steuer+Praxis

22.10.2015

Handänderungssteuer bei Veräusserung eines Grundstücks durch eine Erbengemeinschaft an einen Dritten sowie bei Erbteilungen (Praxisänderung)

Mit Urteil (2C_687/2014) vom 28. August 2015 befand das Bundesgericht, dass die Veräusserung eines Grundstücks durch eine Erbengemeinschaft an einen Dritten keinen eigenen Steuertatbestand begründet, sondern die Steuerbefreiung gemäss § 3 Ziffer 3 des Handänderungssteuergesetzes (HStG), wonach der Übergang eines Grundstücks an den Erblasser als steuerfreie Handänderung gilt, aufhebt. Die durch den Erbgang begründete Handänderungssteuer ist dementsprechend auf dem im Zeitpunkt des Erbgangs massgebenden Handänderungswert zu erheben.
 

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