Medienmitteilung

28. September 2015

Durchgangsbahnhof Luzern: Planungsbericht zeigt Notwendigkeit auf

Kürzere Reise- und Umsteigezeiten, intensivere Fahrplantakte und ein ausgebautes öV-Angebot: In seinem Planungsbericht an den Kantonsrat zeigt der Regierungsrat den Nutzen und die Notwenigkeit eines Durchgangsbahnhofs Luzern auf. Mit einer Vorfinanzierung könnte der Kanton Luzern das Schlüsselprojekt vorantreiben.
 
2009 gaben der Kantonsrat und die Luzerner Stimmbevölkerung dem Regierungsrat den Auftrag, ein Vorprojekt für einen Tiefbahnhof auszuarbeiten. In einem zweistufigen Variantenstudium wurden über 30 Varianten untersucht und sechs einer eingehenden Prüfung unterzogen. Dabei stellte sich die Variante Durchgangsbahnhof Luzern mit einem Tunnel ab Ebikon, einem unterirdischen Bahnhof mit vier Gleisen und einem Tunnel unter der Neustadt als Bestvariante heraus. Für die Projektierung und die Realisierung der ersten Etappe mit Dreilindentunnel, Seeunterquerung und Bahnhof ist mit einer Dauer von 15 Jahren zu rechnen.
 
Nutzenstudie kommt zum selben Schluss
Eine Nutzenstudie unterstreicht die Resultate des Variantenstudiums: Der Durchgangsbahnhof Luzern überzeugt mit seinem lokalen, regionalen und nationalen Nutzen. Kürzere Reise- und Umsteigezeiten, intensivere Fahrplantakte in alle Richtungen und ein ausgebautes Angebot im öffentlichen Verkehr auf dem ganzen Kantonsgebiet werden ermöglicht. Hinzu kommen zahlreiche wirtschaftliche und städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten. Die Realisierung des Durchgangsbahnhofs Luzern bildet damit das Schlüsselprojekt für das gemäss Richtplan angestrebte Wachstum, ermöglicht die Mobilität der Bevölkerung und schafft Raum für städtebauliche Entwicklungen in den Zentren. Der Kanton Luzern setzt darum alles daran, den Durchgangsbahnhof Luzern schnell zu realisieren.
 
Finanzierung durch Bund – Vorfinanzierung durch Kanton möglich
Seit der Annahme der Vorlage über die Finanzierung und den Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) in der eidgenössischen Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 liegt die Verantwortung für den Bau des Durchgangsbahnhofs Luzern beim Bund. Nachdem die Projektierung des Durchgangsbahnhofs gemäss den Beschlüssen des Bundesparlamentes ausdrücklich Bestandteil des Ausbauschrittes 2025 ist, erwartet der Kanton Luzern nun vom Bund die unverzügliche Aufnahme der weiteren Projektierungsschritte hin zu einem Auflageprojekt. Das gilt umso mehr, da ein abgeschlossenes Vorprojekt vorliegt, dessen Erarbeitung der Kanton Luzern vorfinanziert hat. Gleichzeitig zeigt der Planungsbericht, inwieweit der Kanton Luzern die Arbeiten für den Durchgangsbahnhof selbst vorantreiben kann. Im Vordergrund steht dabei die Möglichkeit einer Vorfinanzierung.
 
Anhang
- Visualisierung Durchgangsbahnhof
- Visualisierung Linienführung
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Leistungsfähige Verkehrssysteme

  • Kontakt

    Urban Henzirohs
    Kommunikationsbeauftragter
    Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
    Tel. 041 228 53 52