Medienmitteilung

25. September 2015

Kanton Luzern eröffnet Asyl-Notunterkunft in Nebikon

Der Kanton Luzern eröffnet in Nebikon eine weitere Asyl-Notunterkunft. In der Zivilschutzanlage im Winkel werden ab Mitte Oktober 50 Asylsuchende untergebracht. Die Notunterkunft ist auf ein Jahr befristet und wird bis Ende Jahr von der Caritas, ab 2016 vom Kanton Luzern in Eigenregie betrieben.
 
Mitte Oktober 2015 eröffnet der Kanton Luzern in der Zivilschutzanlage im Winkel in Nebikon eine Asyl-Notunterkunft für 50 Personen. Damit reagiert der Gemeinderat Nebikon auf die Verpflichtung, im Rahmen der Gemeindeverteilung Unterkunftsplätze für zehn Asylsuchende bereit zu stellen. Gleichzeitig unterstützt er den Kanton in der momentan sehr schwierigen Aufgabe, genügend Unterkunftsplätze für Asylsuchende zu schaffen. Trotz intensiver Suche des Gemeinderates und Aufruf an die Bevölkerung konnten in Nebikon keine Wohnungen gefunden werden.
 
Mit Nebikon nimmt der Kanton Luzern die fünfte Asyl-Notunterkunft in einer Zivilschutzanlage in Betrieb. Die Anlagen in Dagmersellen, Luzern Areal Eichhof, Willisau, Meggen und Nebikon bieten insgesamt Unterkunftsplätze für 260 Personen. Beim Kanton Luzern ist man sich bewusst, dass die unterirdische Unterbringung kein optimaler Zustand ist. Angesichts der aktuellen Lage wird dies jedoch als zumutbar befunden.
 
24-Stunden-Betrieb und Begleitgruppe
Die Asyl-Notunterkunft in Nebikon wird in einem 24-Stunden-Betrieb geführt. Bis Ende 2015 nimmt die Caritas Luzern diese Aufgabe im Rahmen des noch laufenden Leistungsauftrages wahr. Ab Januar 2016 betreibt der Kanton Luzern die Anlage in Eigenregie. Für die Sicherheit rund um die Notunterkunft wird ein privater Sicherheitsdienst eingesetzt. Eine Gruppe von Vertretern des Kantons Luzern, der Gemeinde Nebikon und der Bevölkerung wird den Betrieb der Notunterkunft eng begleiten. Sie trifft sich regelmässig und kann bei allfälligen Problemen rasch Massnahmen für den weiteren Betrieb definieren. Die Schulareale der Gemeinde Nebikon werden als sensible Zonen definiert. Asylsuchende sind über die Hausordnung angehalten, sich in diesen Zonen nicht aufzuhalten.
 
Gemeinnützige Arbeitseinsätze
Um den Asylsuchenden Tagestrukturen zu bieten, sind gemeinnützige Arbeitseinsätze wie Umgebungspflege, Instandstellen von Wanderwegen, Wald- und Bachufersäuberungen zugunsten der Gemeinde Nebikon sowie umliegender Gemeinden geplant. Für gemeinnützige Einsätze werden Asylsuchende mit einem Motivationsbeitrag von maximal 10 Franken pro Tag über die wirtschaftliche Sozialhilfe entschädigt.
 
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Gestalteter Gesellschaftswandel

  • Aktuelle Situatio: Asylsuchende/Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene
    Mitte September 2015 waren im Kanton Luzern 1171 Asylsuchende untergebracht. Damit ist die Zahl der Asylsuchenden im letzten Halbjahr um 400 Personen angestiegen. Aufgrund der sehr hohen Schutzanerkennungsquote von 65 Prozent steigt auch die Zahl der Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen seit Beginn des Jahres 2014 kontinuierlich an. Der Kanton Luzern betreut heute nebst den Asylsuchenden rund 2500 Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene, die von wirtschaftlicher Sozialhilfe abhängig sind (Stand Ende Dezember 2013: 1365 Personen).

    Kontakt

    Simon Gerber
    Stellvertreter Asyl- und Flüchtlingskoordinator
    Dienststelle Soziales und Gesellschaft Kanton Luzern
    Tel. 041 228 57 76 (erreichbar am 25. September 2015 von 11 bis 12 Uhr)
    simon.gerber@lu.ch
     
    Kurt Kumschick
    Gemeindepräsident Nebikon
    Tel. 079 439 16 00
    kurt.kumschick@kigro.ch