Neusaat

Newsletter Landwirtschaft
Oktober 2015

Sehr geehrte Damen und Herren
 
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) informiert Sie monatlich über aktuelle landwirtschaftliche Themen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

Hauptzahlung der Beiträge 2015

Abrechnung
In den kommenden Tagen erhalten die Ganzjahresbetriebe im Kanton Luzern die Hauptzahlung der Beiträge 2015. Gleichzeitig wird die Hauptabrechnung zugestellt. Sie enthält neben einer Zusammenfassung der Abrechnung auch Details zu den Beiträgen. Für Fragen enthält die Abrechnung eine Kontaktliste. Hinweis: Der Übergangsbeitrag wird erst mit der Schlusszahlung überwiesen. Für einen Vergleich mit den Beiträgen 2014 muss deshalb die Hauptzahlung 2015 mit den Direktzahlungen 2014 ohne Übergangsbeitrag verglichen werden. Die Sömmerungsbetriebe erhalten sämtliche Beiträge im Rahmen der Schlusszahlung.

Beitragsanpassungen LQB

LQB
Die Landschaftsqualitätsbeiträge (LQB) sind für den Kanton Luzern auf rund 11 Millionen Franken begrenzt. Da dieser Plafond im laufenden Jahr aufgrund der hohen Teilnahme der Luzerner Landwirte am LQ-Programm erreicht wird, werden die Beiträge gemäss Merkblatt "Landschaftsqualitätsbeiträge Luzern" angepasst. Der Grundbeitrag beträgt dieses Jahr 300 Franken und für die Massnahme "L3 Zeitlich gestaffelte Futterbaunutzung" wird ein Beitrag von 180 Franken pro Hektare ausbezahlt.

Mehr: Merkblatt Landschaftsqualitätsbeiträge Luzern

Wildschweine: Arbeitsgruppe eingesetzt

Rotte
Vor kurzem sind im Kanton Luzern die ersten Wildschwein-Rotten aufgetaucht. Dies hat zu Besorgnis bei Jagd und Landwirtschaft geführt, weil Schäden an Kulturen und die Ansteckungsgefahr mit Krankheiten für die Hausschweinbestände befürchtet werden. Eine vom lawa eingesetzte Arbeitsgruppe erstellt Massnahmen zur Risikominimierung. In der Gruppe vertreten sind neben dem Veterinärwesen und dem lawa auch der Schweinegesundheitsdienst, der LBV, die Swissporcs und Vertreter der Jagd. Mögliche Massnahmen werden bis Ende Jahr konkretisiert und dann umgesetzt.

Bewirtschafterwechsel 2016

Milchbränten
Steht auf Ihrem Betrieb im Jahr 2016 eine Betriebsübergabe an (Sohn, Tochter, Ehefrau, Auflösung Generationengemeinschaft)? Bitte melden Sie uns dies bis spätestens 31. Dezember 2015. Das Formular Bewirtschafterwechsel steht auf unserer Homepage zum Herunterladen bereit. Die verlangten Unterlagen zur Dokumentation des Bewirtschafterwechsels (Kauf- / Pachtvertrag) können bis am 30. April 2016 nachgereicht werden.
 

Mehr: Formulare Bewirtschafterwechsel

Frist für Gesuche um Betriebsanerkennung

Kühe
Gesuche um Anerkennung eines Betriebs oder um Anerkennung bzw. Auflösung einer Gemeinschaftsform (Betriebsgemeinschaft, Betriebszweiggemeinschaft) sind bis spätestens am 31. Dezember 2015 einzureichen. Verspätet eingereichte Gesuche können für das Beitragsjahr 2016 nicht mehr berücksichtigt werden. Gesuche um Genehmigung einer ÖLN-Gemeinschaft müssen bis zum 31. August des Vorjahres eingereicht werden. Für das Beitragsjahr 2016 können somit keine ÖLN-Gemeinschaften mehr anerkannt werden.

Mehr Formulare Betriebsanerkennung

Die nächsten Termine

Hauptzahlung Direktzahlungen und Beiträge an Betriebe
(alle Beiträge ohne Übergangsbeitrag)
Versand Abrechnung: 8. Oktober 2015
Zahlungsüberweisung: 12. Oktober 2015
 
Schlusszahlung Direktzahlungen und Beiträge an Betriebe
(Übergangsbeitrag)
Anfang Dezember 2015
 
Zahlung Direktzahlungen und Beiträge an Sömmerungsbetriebe
Anfang Dezember 2015
 
Gesuche um Anerkennung Betriebe/Betriebsformen
Meldung Bewirtschafterwechsel

bis spätestens 31. Dezember 2015
 

Kontakt

Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 925 10 00
E-Mail lawa@lu.ch