Medienmitteilung

13. Oktober 2015

Kanton Luzern plant Asylzentrum Grosshof mit 120 Plätzen

Damit Asylsuchende während der gesamten Verfahrensdauer in einem kantonalen Asylzentrum betreut werden können, benötigt der Kanton Luzern langfristig rund 450 Unterkunftsplätze. Um diese Kapazität sicherzustellen, soll auf dem Grosshof-Areal in Kriens ein Asylzentrum für 120 Personen entstehen. Für den Bau ist ein Kredit von rund 6 Millionen Franken erforderlich. Die Inbetriebnahme ist für Herbst 2017 vorgesehen.
 
Zurzeit gibt es im Kanton Luzern zwei Asylzentren: Der Sonnenhof in Emmen bietet Platz für 120 und der Hirschpark in Luzern für 100 Personen. Zur Überbrückung der angespannten Unterbringungssituation werden derzeit zusätzlich verschiedene Notunterkünfte betrieben. Um die angestrebte Zentrumskapazität von langfristig rund 450 Plätzen sicherzustellen, ist der Bau des Asylzentrums Grosshof in Kriens zwingend notwendig. Das kantonseigene Areal mit dem Haft- und Untersuchungsgefängnis sowie dem Gebäude der Staatsanwaltschaft eignet sich für ein Asylzentrum für 120 Personen. Für die Realisierung beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Sonderkredit.
 
Einfacher, zweckmässiger Bau
Vorgesehen ist ein einfacher, flexibler Holzelementbau, der alle baulichen, betrieblichen und sicherheitstechnischen Anforderungen für die Nutzung als Asylzentrum erfüllt. Das Konzept lässt zudem eine allfällige Nachnutzung für studentisches Wohnen zu. Der Innenausbau der gesamten Siedlung, bestehend aus drei dreigeschossigen Baukörpern, ist in der Nutzung entsprechend zweckmässig gehalten. Alle Fassaden werden mit Holzelementen verkleidet.
 
Investitionskosten von rund 6 Millionen Franken
Die Anlage weist eine technische Lebensdauer von ungefähr 30 Jahren auf. Die bisherigen Kosten von rund 285'000 Franken für die Erarbeitung des Vor- und Bauprojekts wurde bereits über das ordentliche Investitionsbudget 2015 bewilligt und abgerechnet. Die Baukosten von rund 6 Millionen Franken werden im Entwurf zum Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2016–2019 eingestellt. Die rechtskräftige Baubewilligung der Gemeinde Kriens liegt vor. Die Ausführung der geplanten Bauarbeiten erfolgen gemäss den Bedingungen und Auflagen des öffentlichen Beschaffungsrechtes nach der Genehmigung des Sonderkredites durch den Kantonsrat.
 
Verbundaufgabe zwischen Bund und Kanton erfüllen
Das Asylgesetz regelt die Verteilung der Asylsuchenden als Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Gemäss gültigem Verteilschlüssel muss der Kanton Luzern momentan 4,9 Prozent der den Kantonen zugewiesenen Asylsuchenden übernehmen. Mit einer schweizweiten Neustrukturierung sollen die Asylverfahren künftig stark beschleunigt und ein konsequenter Vollzug der Wegweisungen ermöglicht werden. Gemäss aktueller Planung braucht der Kanton Luzern mittelfristig rund 650 und langfristig, das heisst nach Umsetzung der Neustrukturierung, noch rund 450 Zentrumsplätze. Diese angestrebte Zentrumskapazität soll mit dem Zentrum Grosshof sichergestellt werden.
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Gestalteter Gesellschaftswandel

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