Kurzmitteilung aus dem Regierungsrat

30. Oktober 2015

Sanktionenrecht: Regierung für gestaffelte Umsetzung

Der Luzerner Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 27. Oktober 2015 zur Vernehmlassung des Bundesamts für Justiz betreffend Änderungen des Sanktionenrechts Stellung genommen. Die vorgeschlagene Verschiebung des Inkrafttretens würdigt er kritisch und schlägt stattdessen eine gestaffelte Umsetzung vor. Insbesondere erachtet es der Regierungsrat als sinnvoll, die revidierten Bestimmungen zu Geldstrafen und zu kurzen Freiheitsstrafen bereits per 1. Januar 2017 anzuwenden. Als frühesten Termin für die Einführung einer schweizerischen Lösung zur elektronischen Überwachung schlägt er den 1. Januar 2018 vor.
 
Zur vollständigen Stellungnahme

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