Medienmitteilung

9. November 2015

Anpassung Lohnsystem für Luzerner Lehrpersonen

Ab dem Schuljahr 2016/17 gilt für die Lehrpersonen der kantonalen Schulen und der Volksschulen im Kanton Luzern ein neues Lohnsystem. Dieses gewährleistet auch bei knappen finanziellen Mitteln eine kontinuierliche Lohnentwicklung und sorgt für eine Angleichung der Lehrpersonen ans Staatspersonal.
 
Der Regierungsrat hat nach einer Anhörung der zuständigen Personalverbände, Arbeitgeberorganisationen, Verbänden und Dienststellen ein neues Lohnsystem für sämtliche Lehrpersonen der kantonalen Schulen und der Volksschulen beschlossen. Dieses soll folgende Ziele erreichen:
 
den Lehrpersonen eine kontinuierliche Lohnentwicklung gewährleisten
das Lohnsystem der Lehrpersonen an jenes des Staatspersonals angleichen
 
Die neue Regelung sieht vor, die bisherigen Lohnstufen und den jährlichen Stufenanstieg für Lehrpersonen beizubehalten. Der effektive Lohnanstieg wird neu jedoch von der Lohnstufe gelöst: Bisher war der Lohnanstieg mit einem fixen Betrag an eine Lohnstufe gekoppelt und dementsprechend immer auf einen Anstieg aller verfügbaren Besoldungsmittel von über 1 Prozent angewiesen. Neu werden sich die Löhne analog jenen des Staatspersonals innerhalb eines Lohnbandes bewegen. Die obere Grenze entspricht dem heutigen Lohn der jeweiligen Lohnstufe, die untere Grenze verläuft 10 Prozent darunter.
 
Lohnerhöhung auch bei knappen finanziellen Mitteln
Dank dem neuen System können den Lehrpersonen zukünftig auch Lohnerhöhungen gewährt werden, wenn die finanziellen Mittel für die vollständige Finanzierung eines Stufenanstiegs nicht ausreichen. In diesem Fall wird der Stufenanstieg zwar gewährt, der effektive Lohnanstieg erfolgt jedoch im Rahmen der verfügbaren finanziellen Mittel.
 
Reichen diese Mittel für die vollständige Finanzierung eines Stufenanstieges über mehrere Jahre nicht aus, vergrössert sich die Differenz zur maximalen Besoldung einer Lohnstufe stetig bis höchstens zur unteren Grenze des Lohnbandes. Stehen in einem der folgenden Jahre dagegen mehr Mittel zur Verfügung, werden diese zusätzlich zum vollen Stufenanstieg gewährt, womit sich die Differenz zum maximalen Lohn der jeweiligen Lohnstufe wieder verkleinert.

Kontakt

Hans-Peter Heini
Departementssekretär BKD
Tel. 041 228 52 02
hans-peter.heini@lu.ch