Medienmitteilung

17. November 2015

Kostenteiler Volksschule: Umfassende Prüfung nötig

Der Luzerner Kantonsrat fordert einen höheren Kantonsbeitrag an das kommunale Volksschulangebot. Der Regierungsrat hat verschiedene Kostenteiler geprüft und einen entsprechenden Planungsbericht verabschiedet. Aufgrund der weitreichenden Auswirkungen auf die Aufgaben- und Lastenteilung zwischen Kanton und Gemeinden empfiehlt er, eine umfassende Prüfung im Rahmen der Aufgaben- und Finanzreform 18 vorzunehmen.
 
In mehreren Vorstössen und in seinen Bemerkungen zum «Wirkungsbericht über die Finanzreform 08» verlangt der Kantonsrat einen höheren Kantonsbeitrag an das kommunale Volksschulangebot. Zukünftig soll sich der Kanton Luzern zur Hälfte an den Ausgaben beteiligen. Heute trägt er 25 Prozent der Kosten, 75 Prozent entfallen auf die Gemeinden. Die Beiträge wurden in den letzten Jahren bereits mehrmals angepasst beziehungsweise neu berechnet. Der heutige Kostenteiler ist seit 2012 in Kraft.
 
Keine isolierte Bearbeitung möglich
Der Regierungsrat hat zwei Varianten geprüft und deren Kostenauswirkungen berechnet: In der Variante 1 (Kostenteiler 30:70) würde der Kanton rund 27 Millionen Franken zusätzlich an die Betriebskosten der kommunalen Volksschule ausrichten. Bei Variante 2 (Kostenteiler 50:50) müsste der Kanton rund 133 Millionen Franken mehr beisteuern.
 
Beide Varianten haben sowohl grosse Auswirkungen auf die Aufgabenteilung als auch auf die finanzielle Situation von Kanton und Gemeinden. Deshalb sollen beide Varianten nicht isoliert weiterbearbeitet werden. Die Prüfung soll im Rahmen der Aufgaben- und Finanzreform 18 stattfinden, welche eine umfassende Bearbeitung und Beurteilung der Frage ermöglicht. Der Luzerner Regierungsrat beantragt den Planungsbericht in zustimmendem Sinn zur Kenntnis zu nehmen.

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