Medienmitteilung

24. November 2015

Luzerner Gesundheitsversorgung auch in Zukunft qualitativ hochstehend

Der vom Regierungsrat vorgelegte Planungsbericht Gesundheitsversorgung zeigt, dass die Luzerner Bevölkerung auch in Zukunft auf eine patientenorientierte, sichere und qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung zählen kann. Die grössten Herausforderungen bleiben die Finanzierung sowie die Rekrutierung und Ausbildung von genügend Fachkräften.
 
Im vorliegenden Planungsbericht zeigt der Luzerner Regierungsrat zuhanden des Kantonsrates die aktuelle Situation sowie zukünftige Entwicklungen, Handlungsfelder und Prognosen im Bereich der Gesundheitsversorgung bis 2023 auf. Das stationäre Angebot an Spitaldienstleistungen (Akutsomatik) ist gemäss Bericht heute und auch in Zukunft adäquat sichergestellt, jedoch sind die Gesundheitskosten in den letzten Jahren jedes Jahr um knapp vier Prozent angestiegen und auch in Zukunft ist mit einem Kostenanstieg zu rechnen. Dafür verantwortlich sind:
 
die höhere Lebenserwartung und die Tatsache, dass die geburtenstarken Jahrgänge ins Rentenalter kommen,
die Zunahme von Mehrfacherkrankungen und chronischen Krankheiten,
ein Mengenwachstum infolge des allgemeines Bevölkerungswachstum sowie einer steigenden Leistungsnachfrage,
der medizinische Fortschritt mit mehr neuen Diagnose-, Operations- und Therapiemöglichkeiten.
 
Bis ins Jahr 2023 wird mit einer Zunahme der Pflegetage um knapp 10 Prozent und einem Anstieg der Hospitalisierungen um rund 14 Prozent gerechnet. Wie der Planungsbericht zeigt, sind die Luzerner Spitäler dank den geplanten Investitionsvorhaben (Erweiterungs- und Neubauten) auf die wachsende Patientenzahl sowie eine sich verändernde Patientenstruktur vorbereitet.
 
Mit der 2012 in Kraft getretenen neuen Spitalfinanzierung hat der Gesetzgeber mehr Wettbewerb unter den Spitälern sowie eine freie Spitalwahl eingeführt. Die Luzerner Regierung lässt diesen Wettbewerb auch in Zukunft spielen und verzichtet deshalb darauf, den Spitälern bestimmte Kapazitäten oder Betten zuzuteilen. Der Kanton steuert über Leistungsvereinbarungen und Leistungsverträge und ergreift nur Massnahmen, wenn die Gesundheitsversorgung qualitativ nicht genügt oder sich künftige Versorgungsengpässe abzeichnen. Im Hinblick auf wirtschaftliche Überlegungen, aber auch vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Fachkräftemangels, werden gemeinsame Versorgungsregionen angestrebt. In der Akutsomatik ist dies die Zusammenarbeit mit dem Kanton Nidwalden (LUNIS), in der Psychiatrie jene mit Ob- und Nidwalden (lupsON).
 
Psychiatrische und rehabilitative Versorgung ausbauen
Das Leistungsangebot im Bereich Rehabilitation ist zwar heute genügend, jedoch ist der Anteil der ausserkantonalen Hospitalisierungen mit 56 Prozent noch sehr hoch. Bis 2023 wird aufgrund der demografischen Entwicklung eine Zunahme von rehabilitativen Behandlungen um rund 18 Prozent erwartet. Durch die geplanten 30 Betten für die Rehabilitation am Bewegungsapparat im Luzerner Kantonsspital am Standort Wolhusen soll eine kürzere Aufenthaltsdauer bei orthopädischen Eingriffen erreicht werden.
 
Im Bereich Psychiatrie ist die stationäre Bettenkapazität bereits heute gut ausgelastet. Bis 2023 wird für die Luzerner Bevölkerung mit einer Zunahme der Pflegetage um 7,4 Prozent gerechnet. Die Luzerner Psychiatrie (lups) prüft deshalb eine Angebotserweiterung, zum Beispiel für eine stationäre Psychotherapie. Zudem soll die ambulante Psychiatrie weiter ausgebaut werden.
 
Massnahmen gegen Fachkräftemangel
Im Jahr 2012 waren 44 Prozent der frei praktizierenden Ärztinnen und Ärzte im Kanton Luzern über 55 Jahre alt. Gelingt es nicht, den Beruf attraktiver zu gestalten und mehr Ausbildungsplätze zu schaffen, wird es zu einem Mangel an medizinischen Fachkräften kommen. Nebst den gesamtschweizerischen Massnahmen, wie beispielsweise die Revision der Tarifstruktur und die Erhöhung der Ausbildungsplätze, hat auch der Kanton Luzern Massnahmen ergriffen. Diese umfassen das Praxisassistenzprogramm, die Förderung von Gruppenpraxen, die Schaffung eines Instituts für Hausarztmedizin, die Prüfung eines Masterstudiengangs Medizin sowie die Erleichterung des Notfalldienstes.
 
Um die künftigen Herausforderungen zu meistern, braucht es zudem mehr Ausbildungsabschlüsse in Pflegeberufen. Bund, Kantone und die nationale Dachorganisation der Arbeitswelt Gesundheit (OdASanté) haben daher im Jahr 2010 den Masterplan «Bildung Pflegeberufe» ins Leben gerufen. Dadurch sollen neben interessierten Jugendlichen auch Quer- und Wiedereinsteigenden der Zugang zu den Pflegeberufen ermöglicht und Entwicklungsperspektiven geboten werden. Die Massnahmen dazu, wie Bereitstellen einer bedarfsgerechten Zahl an Ausbildungs- und Praktikumsplätzen, Umsetzung der Bildungssystematik und Massnahmen in Bezug auf ausländische Fachkräfte sollen bis 2016 umgesetzt sein.
 
Planungsbericht breit abgestützt
Die Langzeitpflege wird im Planungsbericht nur am Rande berücksichtigt, da die Pflegeheime einer separaten Pflegeheimplanung unterliegen. Weiter gibt der Bericht Auskunft über Spezialthemen wie das Rettungswesen, die Gesundheitsförderung, die Prävention, die Palliative Care oder eHealth. Erarbeitet wurde der Planungsbericht Gesundheitsversorgung gestützt auf eine Situationsanalyse, die Bedarfsprognose des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums Obsan sowie eine Befragung der Leistungserbringer.
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Flächendeckende Gesundheitsversorgung

  • Kontakt

    Regierungsrat Guido Graf
    Vorsteher Gesundheits- und Sozialdepartement Kanton Luzern
    Tel. 041 228 60 81
     
    Hanspeter Vogler
    Leiter Gesundheit
    Gesundheits- und Sozialdepartement Kanton Luzern
    Tel. 041 228 60 94
    hanspeter.vogler@lu.ch