Neusaat

Newsletter Landwirtschaft
November 2015

Sehr geehrte Damen und Herren
 
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) informiert Sie monatlich über aktuelle landwirtschaftliche Themen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

Schlusszahlung der Beiträge 2015

Hoflädeli
Anfangs Dezember erhalten die Luzerner Ganzjahresbetriebe die Schlussabrechnung der Beiträge 2015. In den meisten Fällen wird nur noch der Übergangsbeitrag ausgerichtet. Allfällige Nachzahlungen oder Rückforderungen sind ebenfalls in der Schlussabrechnung enthalten. Der Übergangsbeitrag ergibt sich aus der Multiplikation des vom Bund festgelegten Faktors (0.2796) mit dem Basiswert des Betriebs. Er wird im Vergleich zum Vorjahr tiefer ausfallen. Beispiel: Ein Betrieb mit einem Basiswert von Fr. 10'000.- erhielt 2014 Fr. 4'724.- (Faktor 0.4724), 2015 werden nur noch Fr. 2'796.- Übergangsbeitrag überwiesen.

Beitragszahlungen 2015 an Sömmerungsbetriebe

Soemmerungsbetrieb
Den Sömmerungsbetrieben im Kanton Luzern werden die Beiträge 2015 Anfang Dezember ausgerichtet. Sofern entsprechende Gesuche gestellt wurden, erhalten die Bewirtschafter Sömmerungsbeiträge, Biodiversitätsbeiträge (für artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet), Landschaftsqualitätsbeiträge und Naturschutzbeiträge. Die Berechnung einzelner Direktzahlungsarten kann anhand der Broschüre „Direktzahlungen an Sömmerungsbetriebe“ überprüft werden.

Mehr: Direktzahlungen an Sömmerungsbetriebe

Hecken aufwerten

Hecke
Auf das Jahr 2016 wird der Beitrag für Hecken mit Krautsaum der Qualitätsstufe I (Q I) auf Fr. 27.-/a gesenkt und der Beitrag der Qualitätsstufe II (Q II) auf Fr. 23.-/a erhöht. Es lohnt sich also Gehölze so zu pflegen, dass sie den Anforderungen der Q II genügen. Die Heckenaufwertung wird auf Gesuch hin mit Beiträgen der Landschaftsqualität (Massnahmen L9b, L9c und L9d) unterstützt. Der Verband Luzerner Waldeigentümer organisiert Kurse für Waldrand- und Heckenpflege, wo das nötige Wissen für die Heckenaufwertung vermittelt wird.

Mehr: Kursausschreibung

RAUS im Winter (Tierwohlbeiträge)

Tiere im Winter
Für die im RAUS-Programm angemeldeten Tierkategorien müssen die Voraussetzungen und Auflagen auch im Winter erfüllt werden: Als Auslauf gilt der Aufenthalt auf einer Weide, in einem Laufhof oder in einem Aussenklimabereich. Vom 1. November bis zum 30. April ist den Tieren an mindestens 13 Tagen pro Monat Auslauf zu gewähren. Auslauf-Alternativvariante für Tiere der Rindergattung die gemästet werden sowie für männliche Zuchttiere und bis 160 Tage alte weibliche Zuchttiere der Rindergattung: Die Tiere haben während des ganzen Jahres dauernd Zugang zu einem Laufhof im Freien.

Weiterführung des Phosphorprojektes ab 2016

Baldeggersee
Nach der Sistierung des Phosphorprojektes im laufenden Jahr wird das Phosphorprojekt ab 2016 bis 2018 weitergeführt. Die Anforderungen und Entschädigungen entsprechen dem Projektstand von 2014. Details entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Phosphorprojekt 2016-2018.
Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen im Zuströmbereich der Luzerner Mittellandseen können sich im Rahmen der Strukturdatenerhebung im Februar 2016 für den Seevertrag anmelden.

Mehr: Merkblatt Phosphorprojekt 2016-2018

Die nächsten Termine

Schlusszahlung Direktzahlungen an Ganzjahresbetriebe und Sömmerungsbetriebe
Versand Mitteilungen: 27. November 2015
Zahlungsüberweisung: 2. Dezember 2015
 
Gesuche um Anerkennung Betriebe/Betriebsformen
Meldung Bewirtschafterwechsel

bis spätestens 31. Dezember 2015
 
Betriebsdatenerhebung 2016
1. bis 26. Februar 2016
 

Kontakt

Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 925 10 00
E-Mail lawa@lu.ch