Medienmitteilung

24. November 2015

Strassenverkehr: Aufgebotspraxis bei medizinischen Kontrolluntersuchungen wird geändert

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement und das Strassenverkehrsamt haben die Prozesse rund um die medizinischen Kontrolluntersuchungen für Personen über 70 Jahre analysiert und erste Praxisänderungen vorgenommen. Sie tragen damit Anliegen aus parlamentarischen Vorstössen Rechnung.
 
Am 28. September 2015 hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) das Strassenverkehrsamt angewiesen, im Sinne einer Sofortmassnahme den Briefversand an Personen, die das 70. Altersjahr noch nicht vollendet haben, zu stoppen und die Prozesse grundsätzlich zu überprüfen. Die Überprüfung der Prozesse ist inzwischen abgeschlossen. Die Praxis wird dahingehend geändert, dass keine Aufgebote mehr vor dem 70. Geburtstag versandt werden.
 
Neu 90 Tage Erfüllungsfrist
Um bei den nachfolgenden medizinischen Kontrolluntersuchungen die strassenverkehrsrechtlich geforderten Zwei-Jahres-Intervalle möglichst exakt einhalten zu können, erhalten künftig alle betroffenen Fahrzeuglenkerinnen und -lenker 22 Monate nach dem letzten ärztlichen Bericht ein erneutes Aufgebot. Die Erfüllungsfrist beträgt – sowohl beim Erst- wie auch bei den Folgeaufgeboten – 90 Tage.
 
Bei den Mahnfristen erachtet das JSD das bisherige Vorgehen mit einer Wartefrist von drei Wochen bis zur Eröffnung eines Entzugsverfahrens als vertretbar, zumal der Bund die Pflicht zur medizinischen Kontrolle für Personen ab dem 70. Altersjahr als Massnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit seit 1976 gesetzlich verankert hat. Bei fehlender Fahreignung schreibt das Strassenverkehrsgesetz einen Führerausweisentzug zwingend vor. Bei diesen Prozessschritten hat die Einhaltung der Fristen oberste Priorität.
 
Mit den Neuerungen nimmt das Justiz- und Sicherheitsdepartement Anliegen aus dem Kantonsrat auf. In Zusammenhang mit der Behandlung der Anfrage von Kantonsrat Jim Wolanin A 17 über die vom Strassenverkehrsamt angeordneten Kontrollfahrten für Seniorinnen und Senioren entfachte sich eine breite öffentliche Diskussion über die Aufgebote zu medizinischen Kontrolluntersuchungen, welche über 70-jährigen Fahrzeuglenkerinnen und -lenker von Gesetzes wegen zu absolvieren haben. Im Nachgang dazu reichte Kantonsrat Franz Grüter ein Postulat ein (P 60 über eine Neuregelung der Aufforderung zur medizinischen Prüfung für Autolenker ab dem siebzigsten Lebensjahr).
 
In der öffentlichen Diskussion wurde auch die Tonalität der Schreiben bemängelt. Im Zuge der Analyse wurden die Schreiben zielgruppengerecht überarbeitet. Zudem sollen die Adressaten künftig mit dem Aufgebotsschreiben auch eine Broschüre erhalten, welche die Hintergründe und Abläufe der medizinischen Kontrolluntersuche ausführlich erklärt.

Kontakt

Justiz- und Sicherheitsdepartement
Erwin Rast
Information und Kommunikation
Tel. 041 228 57 83
erwin.rast@lu.ch