Medienmitteilung

19. November 2015

Teilrevision Gesetz über die Gymnasialbildung: Vernehmlassungsverfahren eröffnet

Das Gesetz über die Gymnasialbildung soll teilrevidiert werden. Dabei wird die Kompetenzverteilung zwischen der Bildungsverwaltung, den Schulkommissionen und den Schulleitungen der heutigen Praxis angepasst und partiell neu geregelt. Die Vorlage geht bis Ende Januar 2016 in die Vernehmlassung.
 
Das Gesetz über die Gymnasialbildung datiert von 2001 und wurde – mit Ausnahme von kleinen Anpassungen im Jahr 2008 – seither nicht mehr revidiert. Die Entwicklungen in Gesellschaft und Schule sowie die gelebte Praxis in der Zusammenarbeit der verschiedenen Gremien an den kantonalen Gymnasien machen jedoch eine Anpassung der Gesetzeslage nötig.
 
Der Fokus der Teilrevision liegt in einer passenderen Kompetenzverteilung zwischen der Bildungsverwaltung – konkret der Dienststelle Gymnasialbildung – den Schulkommissionen und den Schulleitungen. Dabei sollen operative Schulführungsaufgaben von strategischen Fragestellungen und Funktionen der Rechenschaftslegung klar getrennt werden.
 
Schulleitung operativ stärken
Beispielsweise sollen Schulleitungen künftig die zusätzliche Kompetenz erhalten, die Lehrpersonen nicht nur zu beurteilen, sondern auch anzustellen. Dies liegt heute in der Kompetenz der Schulkommissionen. Die Befugnisse der Schulkommissionen werden dahingehend angepasst, dass ihre Aufgaben vermehrt auf Controlling-Aufgaben konzentriert werden.
 
Zudem soll die Dienststelle Gymnasialbildung neu die Rektorinnen und Rektoren sowie den Schulleiter oder die Schulleiterin der Maturitätsschule für Erwachsene unter Einbezug von Mitgliedern der Schulkommission, der Schulleitung und der Lehrerschaft wählen können. Die Wahl der übrigen Schulleitungsmitglieder soll neu die Rektorin oder der Rektor verantworten, wobei auch hier die Schulkommission, die Dienststelle Gymnasialbildung und die Lehrpersonen miteinbezogen werden müssen.
 
MSE im Gesetz verankern
Eine weitere Anpassung betrifft die Maturitätsschule für Erwachsene (MSE). Diese wird seit 1997 als selbständige Abteilung der Kantonsschule Reussbühl Luzern mit eigener Schulkommission geführt und ihre Stellung soll jetzt ausdrücklich im Gesetz verankert werden.
 
Die Vernehmlassung richtet sich vorrangig an die Schulkommissionen, die Schulleitungen, die Fachverbände und die Parteien. Die Vernehmlassung dauert bis 31. Januar 2016. Vorgesehen ist, die Vorlage Ende 2016 dem Kantonsrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
 
Anhang
Vernehmlassungsunterlagen

Kontakt

Aldo Magno
Leiter Dienststelle Gymnasialbildung
Tel. 041 228 53 54 (erreichbar am 19. November 2015 von 14 bis 16 Uhr)
aldo.magno@lu.ch