Medienmitteilung

20. November 2015

Fremdsprachen-Initiative: Bildungskommission einstimmig für Gültigkeit

Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur des Luzerner Kantonsrates spricht sich entgegen dem Antrag der Regierung einstimmig für die Gültigkeit der Volksinitiative «Eine Fremdsprache auf der Primarstufe» aus. Weil sie das demokratische Recht hoch gewichtet, will sie eine inhaltliche Auseinandersetzung zulassen.
 
Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) hat unter dem Vorsitz von Helene Meyer-Jenni (SP, Kriens) die Botschaft B 8 zur Volksinitiative «Eine Fremdsprache auf der Primarstufe» beraten. Gestützt auf ein externes Rechtsgutachten beantragt der Luzerner Regierungsrat darin, die Initiative für ungültig zu erklären. Ein vom Initiativkomitee vorgelegtes Gegengutachten attestiert dem Volksbegehren jedoch Gültigkeit.
 
Beide Gutachter als Sachverständige in der Kommission
Um einen fundierten Entscheid fällen zu können, hatte die EBKK je einen Gutachter/Gegengutachter als Sachverständigen an ihre Sitzung eingeladen. Beide Rechtsexperten wurden zu ihrer Einschätzung und zu ihrer rechtlichen Auslegung befragt. In beiden Gutachten wurden eine rechtliche Beurteilung und keine politische Wertung vorgenommen.
 
Das von der Regierung in Auftrag gegebene Gutachten (Prof. Lienhard/ Prof. Nuspliger) begründet die Ungültigkeit damit, dass die Kantone gemäss dem Schulharmonisierungsartikel der Bundesverfassung zur Durchlässigkeit des Fremdsprachenunterrichts verpflichtet sind. Ferner sei die Einheit der Materie nicht gegeben, da für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nicht klar sei, ob bei Annahme Französisch oder Englisch unterrichtet würde. Das Gegengutachten (Prof. Glaser) kommt zum Schluss, dass nach heutiger Bundesgesetzgebung der Kanton Luzern, welcher nicht dem HarmoS-Konkordat angehört, nicht zu zwei Fremdsprachen auf der Primarstufe verpflichtet werden kann. Die Einheit der Materie sei zudem nicht in Frage gestellt.
 
Antrag auf Gültigkeit und Rückweisung an den Regierungsrat
Für die EBKK ist das Initiativrecht ein starkes Mittel und als demokratisches Recht hoch zu gewichten. Die Kommission will einen inhaltlichen Prozess deshalb zulassen und sich nicht ausschliesslich auf juristische Grundlagen verlassen. Auch weil Expertenmeinung gegen Expertenmeinung steht, spricht sie sich einstimmig für den Grundsatz «in dubio pro populo» (im Zweifel für das Volk) und damit für die Gültigkeit der Initiative aus.
 
Da sich der Regierungsrat bisher nur juristisch zur Initiative geäussert hat, soll das Geschäft gemäss einer grossen Mehrheit der EBKK mit dem Auftrag zurückgewiesen werden, sich inhaltlich mit der Fragestellung auseinanderzusetzen. Der Regierungsrat soll sich dazu äussern, ob die Initiative anzunehmen oder abzulehnen sei und das Initiativbegehren aus pädagogischer, staatspolitischer und ökonomischer Sicht beleuchten. Nur so hat der Kantonsrat die nötigen Grundlagen, um sich einer inhaltlichen Debatte über Annahme oder Ablehnung der Initiative zu widmen.
 
Der Kantonsrat wird die Botschaft zur Volksinitiative «Eine Fremdsprache auf der Primarstufe» voraussichtlich an der Dezember-Session beraten.

Kontakt

Helene Meyer-Jenni
Kantonsrätin, Präsidentin EBKK
P +41 41 340 95 50, M +41 76 589 95 50, G +41 41 970 06 50
info@helenemeyerjenni.ch