Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat

27. November 2015

Inhalt

Genehmigung Neuwahl Ständerat
Vernehmlassung zu Änderung EGZGB
Reklameverordnung wird angepasst
Regierungsrat ratifiziert E-Government-Vereinbarung
Sozial-BeratungsZentrum ist Meldestelle

Genehmigung Neuwahl Ständerat

Der Regierungsrat hat die Wahl der beiden Ständeräte Konrad Graber und Damian Müller genehmigt. Innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen zehntägigen Frist wurden keine Beschwerden gegen die Wahl erhoben. Der Regierungsrat stellt fest, dass das Wahlverfahren vorschriftsgemäss durchgeführt und das Ergebnis richtig berechnet wurde. Somit sind die Voraussetzungen für die Wahlgenehmigung gemäss Stimmrechtsgesetz gegeben. Die beiden Ständeräte können ihr Amt per 30. November 2015 offiziell antreten. Die Wahlgenehmigung wird im Kantonsblatt vom 5. Dezember 2015 publiziert.

Vernehmlassung zu Änderung EGZGB

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht des Kantons Luzern wurde im Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGZGB) geregelt und ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Sieben Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden wurden aufgebaut, Zuständigkeiten festgelegt und Abläufe bestimmt. Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen knapp drei Jahre sollen einige Anpassungen im EGZGB vorgenommen werden. In erste Linie geht es um die Vereinfachung von Prozessen für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Zudem sollen Lücken gefüllt werden, die erst im Rahmen der Alltagsarbeit festgestellt wurden. Der Anstoss zu dieser Überarbeitung kommt hauptsächlich von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden selber, aber auch von den kantonalen psychiatrischen Kliniken und es werden Anliegen der Aufsichtsbehörde umgesetzt. Der Regierungsrat hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement ermächtigt, eine Vernehmlassung zu den Änderungen im EGZGB zu starten. Diese dauert bis zum 26. Februar 2016. Vernehmlassungsunterlagen.

Reklameverordnung wird angepasst

Der Regierungsrat hat die Reklameverordnung angepasst. In Zukunft dürfen Gemeinden ihre Bau- und Zonenreglemente anpassen und Reklamen für örtliche Veranstaltungen, wie beispielsweise für gesellschaftliche und sportliche Anlässe oder Ausstellungen, bis zu einer Grösse von 3.5 Quadratmetern während 6 Wochen vor und 5 Tagen nach der Veranstaltung ohne Bewilligung zulassen. Damit sind diese Plakate den Reklamen für Wahlen und Abstimmungen gleichgestellt. Die Änderung geht auf die Motion M 584 von Adrian Bühler (CVP) zur Änderung des Planungs- und Baugesetzes zurück, die im Januar 2015 als Postulat überwiesen wurde. Der Regierungsrat hat entschieden, die Änderung in der Reklameverordnung umzusetzen. Die Änderung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

Regierungsrat ratifiziert E-Government-Vereinbarung

Der Regierungsrat misst dem elektronischen Datenaustausch in der Kantonsstrategie mit dem Ziel einer effizienten, leistungsfähigen und kundenfreundlichen Verwaltung einen hohen Stellenwert bei. Von dieser technologischen und gesellschaftlichen Entwicklung in der Verwaltungstätigkeit sollen die breite Bevölkerung und die Wirtschaft profitieren. Der Regierungsrat hat deshalb die noch bis Ende 2015 gültige Rahmenvereinbarung E-Government von Bund und Kantonen erneuert. Er will mit der Ratifizierung sicherstellen, dass der Kanton auch in Zukunft über eine leistungsfähige Verwaltung verfügt und zu den attraktivsten Standorten für Organisationen und Unternehmen gehört. Vollmachtschreiben.

Sozial-BeratungsZentrum ist Meldestelle

Der Regierungsrat hat das Sozial-BeratungsZentrum (SoBZ) Luzern als Stelle bezeichnet, bei der im Sinne der Früherfassung und Prävention Amtsstellen und bestimmte Fachleute suchtgefährdete Kinder und Jugendliche melden können. Das Betäubungsmittelgesetz schreibt vor, dass die Kantone eine solche Stelle bezeichnen (Art. 3c).

Kontakt

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Kommunikation und Aussenbeziehungen
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